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Erstrangige Hypothek

Die erstrangige Hypothek spielt bei der Immobilienfinanzierung eine wichtige Rolle. Baudarlehen verfügen über hohe Kreditbeträge. Daher fordern Banken bei der Kreditvergabe in der Regel Sicherheiten, wie beispielsweise einen Grundbucheintrag oder eine Hypothek.

Unter einer erstrangigen Hypothek wird eine Hypothek verstanden, die zur Sicherung einer Forderung ein Grundstück oder eine Immobilie belastet und als erste Hypothek im Grundbuch zu dem Objekt eingetragen wird. Diese erstrangige Hypothek hat Vorrang vor allen anderen Hypotheken, die gegebenenfalls später im Grundbuch eingetragen werden.

Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners wird zunächst der Gläubiger mit der erstrangigen Hypothek bedient, bevor Zahlungen an andere Gläubiger erfolgen. Dabei wird die Immobilie zwangsversteigert, um die Forderungen der Gläubiger zu befriedigen. Das erstrangige Darlehen wird zuerst bedient. Bleibt danach ein Restbetrag übrig, bekommt diesen der Gläubiger, der im Grundbuch auf den erstrangigen folgt. Die erstrangige Hypothek ist eine Sicherheit für die geldgebende Bank. Aus diesem Grund fallen für Kredite, die im Grundbuch an erster Stelle geführt werden, üblicherweise geringere Zinsen an, weil das Risiko für den Gläubiger geringer ausfällt. Oftmals fordern Banken bei der Kreditvergabe sogar, dass sie im Grundbuch an erster Position geführt werden.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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