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Einliegerwohnung

Bei einer Einliegerwohnung handelt es sich um eine Wohnung, die einem Eigenheim angeschlossen ist, aber eine eigene Wohneinheit darstellt. Damit kann sie vom Eigentümer eigenständig vermietet werden. Im Steuerecht wird aus der Immobilie ein Zweifamilienhaus, wenn die Einliegerwohnung über eine feste Kochstelle und eine eigene sanitäre Anlage verfügt. Zudem muss die Wohnfläche eine Mindestgröße von 25 Quadratmetern aufweisen und einen separaten Eingang besitzen. Die gesetzlichen Vorschriften für eine Einliegerwohnung unterscheiden sich zum Teil von anderen Mietverhältnissen - das gilt insbesondere für das Kündigungsrecht. Der Vorteil einer Einliegerwohnung sind die zusätzlichen Einkünfte des Eigentümers, mit denen die Raten einer laufenden Immobilienfinanzierung teils gedeckt werden können.

Der Begriff hat eine langjährige Geschichte: Früher wurden Einliegerwohnungen auf Bauernhöfen an dort beschäftigte Landarbeiter vermietet. Diese wurden als Einlieger bezeichnet. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges gab es eine neue gesetzliche Regelung, das sogenannte erste Wohnungsbaugesetz. Nach diesem mussten Einfamilienhäuser über eine Einliegerwohnung verfügen. Dadurch sollte dem Mangel an Wohnraum entgegengewirkt werden.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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