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Einkünfte

Der Begriff Einkünfte ist Bestandteil des Steuerrechts und bezeichnet alle eingehenden Gelder. Man unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Einnahmen: den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus selbstständiger und nicht selbstständiger Arbeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen und andere Bezüge aus Aktien, Unternehmensanteile, Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden etc.), Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte, wie beispielsweise Unterhaltsleistungen, Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen (Pensionsfonds etc.) oder Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften. Als Einkünfte werden ausschließlich der Nettobeträge - die Summe nach Abzug von Steuern - bezeichnet.

Bei den genannten Einkünften handelt es sich um positive Einkünfte, als negative Einnahmen werden die Verluste bezeichnet. Verbraucher, die einen Kredit aufnehmen wollen, müssen der Bank sämtliche Einnahmen offenlegen. Je höher die Einkünfte eines Verbrauchers sind, umso besser sind seine Chancen, gute Konditionen für die Finanzierung zu erhalten. Neben der Schufa-Einsicht gehört die wirtschaftliche Lage eines Antragsstellers zu den wichtigsten Faktoren, mit denen die Bonität festgestellt werden kann.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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