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Einkommensnachweise

Kreditinstitute vergeben Kredite nur, wenn zu erwarten ist, dass der Kreditnehmer den Kredit zurückzahlen kann. Aus diesem Grund muss der Darlehensnehmer beim Kreditantrag Einkommensnachweise vorlegen. Diese werden bei Angestellten in Form von Gehaltsabrechnungen - meist von den letzten drei Monaten - erbracht.

Selbstständige und Freiberufler müssen andere Belege einreichen. Banken verlangen von dieser Berufsgruppe Verdienstnachweise der letzten zwei bis drei Jahre. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeit: Der Kreditnehmer kann die Einkommenssteuererklärungen, Kopien der Jahresabschlüsse nebst Gewinn- und Verlustrechnungen oder die Einnahmen-Überschuss-Rechnung vorlegen. Zusätzlich muss der selbstständige oder freiberufliche Tätige eine betriebswirtschaftliche Auswertung mit einer Summen- und Saldenliste vorlegen, auf der die Erfolge des laufenden Jahres dokumentiert sind. Der Nachweis über die Einkünfte muss so umfangreich erfolgen, damit die Kreditinstitute abschätzen können, wie sicher die Geldeingänge des Antragstellers sind.

Befindet sich der Antragssteller bereits im Ruhestand, wird das Einkommen durch einen Rentenbescheid nachweisen. Zusätzlich müssen Verbraucher, die einen Kredit beantragen, lückenlose Kontoauszüge einreichen. Auf der Grundlage dieser Belege sowie der monatlichen Belastungen wird die Kreditwürdigkeit beziehungsweise der Kreditrahmen - das höchstmögliche Ausleihvolumen - überprüft. Wenn der Verbraucher Unterhaltsverpflichtungen hat, muss er ebenfalls einen Nachweis darüber erbringen.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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