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Eigentumswohnung

Immobilien kann man mieten oder kaufen. Der Kauf einer Wohnung macht aus dieser eine Eigentumswohnung. Grundlage dieser Möglichkeit bildet das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Das WEG regelt für Hausbesitzer bzw. Bauherren die Umwandlung einzelner Wohneinheiten in Eigentumswohnungen.

Der Käufer einer Eigentumswohnung erwirbt einen Teil des Hauses und einen Teil des Grundstücks. Den Eigentumsanteil an der Wohnung nennt man Sondereigentum, der Anteil am Grundstück heißt Miteigentum. Räume wie Keller und Waschküchen, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, sind Teileigentum. Die Gemeinschaft aller Eigentümer eines Hauses bildet die Eigentümergemeinschaft. Um Wohnungseigentum zu erwerben, einigen sich der Verkäufer und der Käufer über die Eigentumsübertragung in Form eines dinglichen Vertrags. Die veränderten Eigentumsverhältnisse werden im Grundbuch festgehalten.

Eigentumswohnungen sind eine relativ sichere Geldanlage und sind daher auch zur Altersvorsorge geeignet. Wird zum Erwerb der Wohnung ein Immobilienkredit aufgenommen, können die monatlich anfallenden Raten zudem durch die Vermietung des Objekts getilgt werden. Bevor man sich für den Kauf einer Eigentumswohnung entschließt, muss eine Kostenanalyse durchgeführt werden. In diese werden der Kaufpreis, die jährlichen Betriebskosten sowie mögliche Kosten für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen berücksichtigt. Zudem sollte der allgemeine Zustand des Hauses kritisch ins Auge gefasst werden. Um bei der Finanzierung zu sparen, wird empfohlen, Eigenkapital beizusteuern.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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