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Im Bereich der Baufinanzierung bezeichnet der Begriff Eigenleistung die Arbeitsleistung, die der Bauherr selbst oder Angehörige und Freunde erbracht haben. Diese kann nicht als Eigenkapitalersatz angesehen werden. Bei der Eigenleistung erfolgt eine Trennung in Materialkosten und der sogenannten Muskelhypothek.
Unter dem Begriff Materialkosten werden die Ausgaben zusammengefasst, die gegen Vorlage der Rechnung mitfinanziert werden können. Die Muskelhypothek bezeichnet hingegen lediglich die persönliche Eigenleistung und die der teilhabenden Personen aus dem Freundes- und Familienkreis.
Eigenleistungen haben den Vorteil, dass sie die Kaufkosten von Bauunternehmern und Bauträgern senken. Sofern das erforderliche Know-how der Helfer vorhanden ist, können durch die Eigenleistung auch weniger Gewerke - Arbeiten am Dach, Betonarbeiten, Zimmerer, Maurer etc. - in Auftrag gegeben werden.
Eigenleistungen können auch auf unternehmerischer Ebene erbracht werden. Darunter sind die Leistungen zu verstehen, die ein Unternehmen nicht im Auftrag eines Dritten erbringt, sondern die ausschließlich zur internen Nutzung dienen. Unternehmen aus dem Baugewerbe sind dafür gute Beispiele: Diese setzen eigene Vermögenswerte wie Maschinen, Baumaterial und Personal ein, um ein neues Gebäude für die Verwaltung zu errichten. Anders als bei Privatpersonen sind Eigenleistungen steuerrechtlich relevant und somit abzusetzen.
Unter dem Begriff Materialkosten werden die Ausgaben zusammengefasst, die gegen Vorlage der Rechnung mitfinanziert werden können. Die Muskelhypothek bezeichnet hingegen lediglich die persönliche Eigenleistung und die der teilhabenden Personen aus dem Freundes- und Familienkreis.
Eigenleistungen haben den Vorteil, dass sie die Kaufkosten von Bauunternehmern und Bauträgern senken. Sofern das erforderliche Know-how der Helfer vorhanden ist, können durch die Eigenleistung auch weniger Gewerke - Arbeiten am Dach, Betonarbeiten, Zimmerer, Maurer etc. - in Auftrag gegeben werden.
Eigenleistungen können auch auf unternehmerischer Ebene erbracht werden. Darunter sind die Leistungen zu verstehen, die ein Unternehmen nicht im Auftrag eines Dritten erbringt, sondern die ausschließlich zur internen Nutzung dienen. Unternehmen aus dem Baugewerbe sind dafür gute Beispiele: Diese setzen eigene Vermögenswerte wie Maschinen, Baumaterial und Personal ein, um ein neues Gebäude für die Verwaltung zu errichten. Anders als bei Privatpersonen sind Eigenleistungen steuerrechtlich relevant und somit abzusetzen.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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