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Dingliche Sicherheiten

Häufig reicht die personelle Sicherheit durch den Kreditnehmer selbst beziehungsweise sein Einkommen nicht aus, um einen Kredit zu besichern. In diesem Fall werden dingliche oder sachliche Sicherheiten gefordert. Dabei handelt es sich um Sicherheiten in Form von Eigentum des Kreditnehmers, die im Falle des Zahlungsausfalls seitens des Kreditnehmers herangezogen werden können, um die Restschuld zu tilgen. Der Geldgeber verfügt demnach über ein Pfandrecht - pfändbares Einkommen gehört demnach dazu. Das Pfandrecht ist eine gängige Sicherheit bei Konsumkrediten. Andere dingliche Besicherung sind vor allem bei langfristigen Krediten wie die Immobilienfinanzierung erforderlich.

Im Falle einer Baufinanzierung ist die dingliche Sicherheit meist das finanzierte Haus selbst, das Grundstück oder beides zusammen. Auch andere Immobilien können zur Besicherung genutzt werden. Dabei werden aber nur maximal 80 Prozent des Verkehrswerts des Objekts als Sicherheit akzeptiert - dadurch will sich der Geldgeber vor Kursschwankungen absichern. Würde der Gebäudewert beispielsweise 200.000 Euro betragen, akzeptierte die kreditgebende Bank dies als Sicherheit für einen Immobilienkredit in Höhe von 160.000 Euro.

Die übrigen 40.000 Euro werden von den Instituten als Blankoanteil besichert. Dieser Anteil wird nicht über die dingliche Sicherheit abgedeckt. Meist ist die Höhe dieses Betrags auf ein volles Jahresnettoeinkommen begrenzt. Liegt dieses unter der erforderlichen Summe und ist kein zusätzliches Eigenkapital vorhanden, ist die Baufinanzierung nicht möglich.

Andere Sicherheiten sind Restschuldversicherungen, mit denen der Kreditnehmer sich und seine Familie vor Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder den Todesfall absichert, Lebensversicherung oder Arbeitsunfähigkeitsversicherungen. Bei einem Autokredit ist das Fahrzeug selbst die Sicherheit für den Kredit.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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