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Darlehensgeber

Bei einem Darlehensgeber handelt es sich um eine natürliche oder juristische Person, die an private Haushalte oder an Unternehmen einen Kredit für einen vertraglich festgelegten Zeitraum verleiht und dafür Zinsen erhebt. In den meisten Fällen handelt es sich bei einem Darlehensgeber um ein Kreditinstitut. Allerdings können auch Privatpersonen oder Arbeitgeber (Arbeitgeberdarlehen) einen Kredit an einen Dritten vergeben.

Gewerbliche Kreditgeber möchten durch die Darlehensvergabe Gewinne erzielen und erheben für die Bereitstellung des Darlehens Zinsen. Diese stellen die Vergütung des kreditgebenden Instituts dar. Um das Risiko von Zahlungsausfällen zu minimieren, setzen gewerbliche Geldgeber eine Bonität des Schuldners voraus. Die Zahlungsfähigkeit des Darlehensnehmers wird unter anderem durch die Schufa-Abfrage und einer Haushaltsrechnung, bei der die Einnahmen und die Ausgaben ins Verhältnis gesetzt werden, bestimmt. Werden alle Voraussetzungen für die Kreditvergabe erfüllt, kann der Darlehensvertrag geschlossen werden.

In dem Vertrag regelt der Darlehensgeber die Rückzahlungsmodalitäten: die Höhe des Jahreseffektivzinses und der monatlich zu zahlenden Raten sowie die Rückzahlungsdauer. Bei Immobilienfinanzierungen wird zudem die Zinsbindungsdauer bestimmt. Zudem werden die Bedingungen für die vorzeitige Rückzahlung des Kreditbetrags und Sonderzahlungen erläutert. Wenn es sich bei dem Darlehensgeber um den Arbeitgeber handelt, verrechnet er die monatlichen Zahlungen mit dem Gehalt.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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