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Damnum

Als Damnum wird das Darlehensabgeld bezeichnet. Eine andere Bezeichnung für Damnum ist Disagio. Das Damnum findet bei Krediten, Wertpapieren und dem Wechselkurs von Geldsorten Anwendung, eine Ausgabe von Aktien mit Disagio ist nicht erlaubt. Bei der Auszahlung des Kredits behält die Bank das Abgeld ein. Am häufigsten wird das Damnum im Bereich der Immobilienfinanzierung und Baufinanzierung verwendet. Der Darlehensnehmer muss den ungekürzten Kredit samt Zinsen an den Geldgeber zurückzahlen.

Nimmt ein Darlehensnehmer einen Betrag in Höhe von 100.000 Euro auf und beträgt das Disagio 4 Prozent, werden der eigentlichen Darlehenssumme 4.000 Euro abgezogen. Somit werden dem Schuldner 96.000 Euro ausgezahlt.

Das Damnum gilt als Zinsvorauszahlung, weshalb der Sollzinssatz sinkt. Um den effektiven Jahreszins für den Kredit zu berechnen, muss das Abgeld laufzeitanteilig auf den Sollzins verrechnet werden. Den anfänglichen effektiven Jahreszins müssen die Kreditinstitute bei Verbraucherkrediten mit einem Disagio im Kreditvertrag angeben. In einigen Fällen kann das Abgeld von der Steuer abgesetzt werden, da es den Geldbeschaffungskosten zugerechnet wird. Diese gehören zu den Werbungskosten, die steuerlich geltend gemacht werden können. Der Steuervorteil kann beispielsweise genutzt werden, wenn eine Immobilie finanziert wird, die vermietet werden soll. Die Angabe des Damnums muss in dem Jahr erfolgen, in dem das Darlehen ausgezahlt wird.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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