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Courtage ist die Gebühr, die ein Makler für seine Dienste wie beispielsweise die Vergabe eines Kredits berechnet und bei Vertragsabschluss von der Person, die diese Dienste in Anspruch genommen hat, erhält. Der Begriff findet ebenfalls im Börsengeschäft Anwendung. Die Maklercourtage ist eine Provisionsleistung.
Mit der Courtage sind die meisten Verbraucher vor allem bei Mietwohnungen in Kontakt gekommen. Wer auf der Suche nach einer Wohnung ist, wendet sich in der Regel an einen Immobilienmakler. Dessen Sätze bei Vermietungen betragen in der Regel ein bis zwei Monatsmieten ohne Nebenkosten. Die Maklercourtage wird fällig, wenn der Auftraggeber durch seine Dienste eine Wohnung gefunden hat. Werden Grundstücke oder Immobilien vermittelt, liegt die Provision zwischen drei und sechs Prozent des Kaufpreises.
Im Bereich der Börse erhält ein Makler eine Courtage, wenn er erfolgreiche Börsengeschäfte abschließt. Die Vermittlungsprovision fällt dabei ausschließlich beim Parketthandel an - im elektronischen Anleihehandel wird die Gebühr nicht erhoben. Der Satz der Courtage ist abhängig von der Größe der Order. Bei Aktien, Fonds sowie Anlage- und Hebelprodukten wird die Provision in Promille oder Prozent des Kurswertes, bei festverzinsten Wertpapieren in Promille des Nennwertes angegeben. Das Kreditinstitut, das die Order abwickelt, erhält die Gebühr. Die Höhe der Courtage hängt auch vom Börsenplatz ab.
Mit der Courtage sind die meisten Verbraucher vor allem bei Mietwohnungen in Kontakt gekommen. Wer auf der Suche nach einer Wohnung ist, wendet sich in der Regel an einen Immobilienmakler. Dessen Sätze bei Vermietungen betragen in der Regel ein bis zwei Monatsmieten ohne Nebenkosten. Die Maklercourtage wird fällig, wenn der Auftraggeber durch seine Dienste eine Wohnung gefunden hat. Werden Grundstücke oder Immobilien vermittelt, liegt die Provision zwischen drei und sechs Prozent des Kaufpreises.
Im Bereich der Börse erhält ein Makler eine Courtage, wenn er erfolgreiche Börsengeschäfte abschließt. Die Vermittlungsprovision fällt dabei ausschließlich beim Parketthandel an - im elektronischen Anleihehandel wird die Gebühr nicht erhoben. Der Satz der Courtage ist abhängig von der Größe der Order. Bei Aktien, Fonds sowie Anlage- und Hebelprodukten wird die Provision in Promille oder Prozent des Kurswertes, bei festverzinsten Wertpapieren in Promille des Nennwertes angegeben. Das Kreditinstitut, das die Order abwickelt, erhält die Gebühr. Die Höhe der Courtage hängt auch vom Börsenplatz ab.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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