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Bürgschaftsgebühr

Die Bank berechnet dem Schuldner eine Bürgschaftsgebühr, wenn eine Bürgschaft als Sicherheit für den Kredit dient. Das Entgelt wird auch als Avalgebühr bezeichnet. Der Bürge ist verpflichtet, im Falle eines Zahlungsausfalls des Kreditnehmers die Kosten für das Darlehen zu tragen.

Erklärt sich ein Dritter bereit, notfalls als Bürge einzustehen, wird er auch einer Bonitätsprüfung unterzogen. Dabei werden die Schufa und die Einkommens- und Vermögensverhältnisse ebenso geprüft wie sämtliche laufende Verpflichtungen. Zusätzlich muss das kreditgebende Institut einen Bürgschaftsvertrag ausstellen. Dafür fallenden für die Kreditanstalt Kosten an, die mit der Bürgschaftsgebühr gedeckt werden. Für die Gebühr muss der Kreditnehmer aufkommen.

Die Berechnung erfolgt nach dem Verwaltungsaufwand und gegebenenfalls der Höhe der Darlehenssumme. Der zu entrichtende Betrag ist nicht in den Kreditkosten enthalten, sondern wird der Bank gesondert gezahlt. In der Regel handelt es sich dabei um eine einmalige Zahlung - ist der Betrag zu hoch, kann der Schuldner ihn auch in monatlichen Raten zurückzahlen.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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