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Briefgrundschuld

Die Briefgrundschuld ist ein Grundpfandrecht, welches in das Grundbuch eines Grundstücks eingetragen wird. Anders als bei der Grundbuchschuld, bei welcher nur ein Grundbucheintrag vorgenommen wird, wird bei der Briefgrundschuld zusätzlich ein Grundschuldbrief erstellt. Die Erstellung des Dokuments ist kostenpflichtig.

Die Briefgrundschuld ist eine Kreditsicherheit. Bei einigen Krediten verlangen Banken, dass die Absicherung der Verbindlichkeit mit einer Belastung des Grundstücks erfolgt. Das ist vor allem bei langfristigen und risikoreichen Finanzierungen wie Haus- und Immobilienfinanzierungen der Fall. Dadurch sichern sich Kreditinstitute gegen Zahlungsausfälle von Kreditnehmern ab. Der Gläubiger verfügt mit der Grundschuld über das Recht, eine Zwangsvollstreckung des Grundstücks und der darauf befindlichen Immobilie zu veranlassen, wenn der Schuldner seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Die Einnahmen daraus werden verwendet, um die ausstehenden Schulden zu bedienen. Sind Verbindlichkeiten von mehreren Gläubigern mit einer Grundschuld abgesichert, bestimmt die Reihenfolge der Grundbucheinträge, welche Forderungen zuerst bedient werden.

Das besondere bei der Briefgrundschuld ist, dass der Gläubiger einen Grundschuldbrief erhält. Auf diesem sind die wesentlichen Informationen aus dem Grundbuch eingetragen. Mit der Aushändigung des Grundschuldbriefs gehen die Rechte der Grundschuld an den Gläubiger über. Der Vorteil einer Briefgrundschuld liegt in der einfachen Übertragung auf einen anderen Gläubiger. Dabei tritt der frühere Gläubiger seine Ansprüche schriftlich ab und überträgt das Grundpfandrecht an einen anderen. Auf Wunsch kann der Vorgang notariell beglaubigt werden. Die Übertragung wird im Grundbuch allerdings nicht immer festgehalten.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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