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Bonitätsunterlagen

Der Kreditentscheidungsprozess basiert im Grunde genommen bei jeder Bank oder Sparkasse auf der Bewertung der individuellen Bonitätsunterlagen des Antragstellers. Diese Unterlagen sollen dem Kreditinstitut dabei helfen zu beurteilen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass die Rückführung des geliehenen Geldbetrages mitsamt den angelaufenen Zinsen vertragskonformen erfolgen wird. Somit sind die Unterlagen Teil der Bonitätsprüfung.

Je nach Art und Höhe des Kredites bzw. je nach der Berufsgruppe, die der Antragsteller angehört, verlangen die Banken und Sparkassen unterschiedlich detaillierte Bonitätsunterlagen. Zu den Standardunterlagen gehören typischerweise der Personalausweis, Auskunft bei der SCHUFA sowie Auskünfte über die persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Bei Angestellten genügen zur Aufdeckung der Einkommensverhältnisse meist die letzten drei Gehaltsabrechnungen, während Selbstständige häufig zusätzlich die Jahresabschlüsse oder Einkommenssteuerbescheide der letzten zwei bis drei Jahre, die Einnahmen- und Überschussrechnungen sowie eine Kopie des Gesellschaftervertrags einreichen müssen. In einigen Fällen wird auch ein Auszug aus dem Handelsregister verlangt. Neben dem Einkommen zählen auch Nachweise einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen zu den Bonitätsunterlagen. Zudem fordern viele Institute, die Kredite vergeben, auch die Originale von Kontoauszügen, die einen Zeitraum von meist vier bis sechs Wochen lückenlos dokumentieren sollten.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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