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Der Wert eines unbebauten oder zumindest hypothetisch freigelegten Grundstücks wird als Bodenwert bezeichnet. Der Wert richtet sich also nach der Annahme, dass sich auf der Fläche bestimmte Bestandteile nicht existieren - dass es sich demnach um ein unbebautes Grundstück handelt. In diesem Zusammenhang ist auch von dem reinen Bodenwert die Rede.
Wie hoch der Bodenwert eines Grundstücks ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Nach § 13 Abs. 2 WertV (Wertermittlungsverordnung) können zur Ermittlung des Bodenwerts unter anderem die Lage bzw. der Standort sowie die Größe der Fläche eine wichtige Rolle spielen. Auch die Form der Grundstücksgrenzen und der Grundbuchstand sind bei der Wertermittlung von Bedeutung. Darüber hinaus wird der Bodenwert von Topografie, dem Denkmalschutz, den Bodenverhältnissen bzw. der Art des Bodens (Kies, Lehm, Fels) und der baulichen Nutzbarkeit beeinflusst. Letzteres ist in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt. Der Grundbuchstand, die Belastungen des Grundbuchs in Abteilung II und die Altlasten sind ebenfalls von Bedeutung. Die Baulandreserve, die das Freigelände bezeichnet, das für die Raumplanung des Wachstums einer Stadt vorgesehen ist, ist ebenfalls bei der Ermittlung des Bodenwerts relevant. Der reine Bodenwert wird auch dadurch beeinflusst, inwieweit das Grundstück erschlossen ist. Die Erschließung umfasst sämtliche rechtlichen Bestimmungen und baulichen Maßnahmen, die erforderlich sind, um ein Grundstück nutzbar zu machen. Auch die Erschließungsbeiträge, die Kommunalabgabe des Grundstückseigentümers zur Finanzierung der Erschließung, ist ebenfalls von Bedeutung.
Wie hoch der Bodenwert eines Grundstücks ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Nach § 13 Abs. 2 WertV (Wertermittlungsverordnung) können zur Ermittlung des Bodenwerts unter anderem die Lage bzw. der Standort sowie die Größe der Fläche eine wichtige Rolle spielen. Auch die Form der Grundstücksgrenzen und der Grundbuchstand sind bei der Wertermittlung von Bedeutung. Darüber hinaus wird der Bodenwert von Topografie, dem Denkmalschutz, den Bodenverhältnissen bzw. der Art des Bodens (Kies, Lehm, Fels) und der baulichen Nutzbarkeit beeinflusst. Letzteres ist in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt. Der Grundbuchstand, die Belastungen des Grundbuchs in Abteilung II und die Altlasten sind ebenfalls von Bedeutung. Die Baulandreserve, die das Freigelände bezeichnet, das für die Raumplanung des Wachstums einer Stadt vorgesehen ist, ist ebenfalls bei der Ermittlung des Bodenwerts relevant. Der reine Bodenwert wird auch dadurch beeinflusst, inwieweit das Grundstück erschlossen ist. Die Erschließung umfasst sämtliche rechtlichen Bestimmungen und baulichen Maßnahmen, die erforderlich sind, um ein Grundstück nutzbar zu machen. Auch die Erschließungsbeiträge, die Kommunalabgabe des Grundstückseigentümers zur Finanzierung der Erschließung, ist ebenfalls von Bedeutung.
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