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Bereitstellungszinsen

Bereitstellungszinsen werden von der Bank auf Teilbeträge von Immobiliendarlehen angerechnet, die noch nicht abgerufen worden sind. Diese Gebühr dient dazu, den Verlust der fehlenden Zinseinnahmen der Bank für den bereits zugesicherten Nettokreditbetrag auszugleichen. Bereitstellungszinsen fallen beispielsweise an, wenn Teilbeträge des Kredits nach Vollendung der einzelnen Bauabschnitte abgerufen werden, oder die Immobilie von einem Bauträger erworben wird und der Verkäufer den Preis erst nach dem Baufortschritt in Rechnung stellt. In der Regel gewähren Kreditinstitute aber für einen bestimmten Zeitraum eine bereitstellungszinsfreie Zeit. Je nach Bank unterscheidet sich dessen Dauer.

Das Kreditinstitut erhebt den Bereitstellungszins, bevor der zugesicherte Darlehensbetrag genutzt wird. Die Konditionen des Baukredits sind in dieser Phase bereits vertraglich festgelegt. Der Kreditnehmer kann sich demnach sicher sein, dass ihm das Immobiliendarlehen auch tatsächlich ausgezahlt wird. Die Finanzierung des Hausbaus oder des Immobilienerwerbs ist somit abgesichert. In der Regel gewährt das kreditgebende Institut einen zinsfreien Zeitraum - für das Geld, das die Bank bereitstellt, fallen in dieser Zeit keine Bereitstellungszinsen an. Wie lange diese Phase andauert, unterscheidet sich je nach Anbieter. In der Regel variieren sie zwischen einem und zwölf Monate. Anschießend berechnen die Institute einen Bereitstellungszins in Höhe von etwa 0,2 Prozent bis 0,25 Prozent im Monat. Häuslebauer und Immobilienerwerber müssen die anfallenden Zinsen für das bereitgestellte Geld in der Gesamtrechnung berücksichtigen.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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