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Wird der Kauf einer Immobilie oder eines Baugrundstücks bzw. der Hausbau über eine Bank finanziert, werden sogenannte Beleihungsunterlagen benötigt. Bei diesen handelt es sich um Dokumente, die im Rahmen der Beleihung eines Objektes von der Bank oder vom Schätzgutachter verlangt werden. Mit Hilfe der Dokumente wird der Wert ermittelt, der die Grundlage für die Feststellung des Beleihungswerts ist. Welche Beleihungsunterlagen benötigt werden, hängt jeweils davon ab, um welche Art von Immobilie es sich handelt. Neben den allgemeinen Unterlagen müssen für Baugrundstücke, Gebrauchtobjekte, Neubauten sowie Um- und Ausbauten auch andere Dokumente eingereicht werden.
Zu den allgemeinen Beleihungsunterlagen gehören ein beglaubigter Grundbuchauszug, eine Abzeichnung der Flurkarte, die auch das Gebäude enthalten muss, der notariell beglaubigte Kaufvertrag und ein Auszug aus dem Kataster, auch als Liegenschaftsbuch bezeichnet.
Für Baugrundstücke sind eine Bestätigung erforderlich, die die Liegenschaft im Bebauungsplan als Bauland ausweist, ein Beleg über die Höhe der Erschließungskosten (Kommunalabgabe des Grundstückseigentümers zur Finanzierung der Erschließung des Baugrundstücks)und eine Bestätigung über die Nichtausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts durch die Kommune (§24 Baugesetzbuch). Für bestehende Immobilien muss der Bezieher des Kredits neben allen genannten Unterlagen auch die Bauzeichnung und -beschreibung, die Miet- und Pachtverträge sowie Belege einer Gebäude- oder Feuerversicherungen erforderlich. Handelt es sich bei dem zu finanzierenden Objekt um einen Neubau, müssen neben den genannten Beleihungsunterlagen den Bauschein inklusive genehmigter Bauzeichnung, die Berechnung der Wohn- und Nutzfläche sowie des umbauten Raumes und eine Baukostenaufstellung inklusive Nebenkosten.
Zu den allgemeinen Beleihungsunterlagen gehören ein beglaubigter Grundbuchauszug, eine Abzeichnung der Flurkarte, die auch das Gebäude enthalten muss, der notariell beglaubigte Kaufvertrag und ein Auszug aus dem Kataster, auch als Liegenschaftsbuch bezeichnet.
Für Baugrundstücke sind eine Bestätigung erforderlich, die die Liegenschaft im Bebauungsplan als Bauland ausweist, ein Beleg über die Höhe der Erschließungskosten (Kommunalabgabe des Grundstückseigentümers zur Finanzierung der Erschließung des Baugrundstücks)und eine Bestätigung über die Nichtausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts durch die Kommune (§24 Baugesetzbuch). Für bestehende Immobilien muss der Bezieher des Kredits neben allen genannten Unterlagen auch die Bauzeichnung und -beschreibung, die Miet- und Pachtverträge sowie Belege einer Gebäude- oder Feuerversicherungen erforderlich. Handelt es sich bei dem zu finanzierenden Objekt um einen Neubau, müssen neben den genannten Beleihungsunterlagen den Bauschein inklusive genehmigter Bauzeichnung, die Berechnung der Wohn- und Nutzfläche sowie des umbauten Raumes und eine Baukostenaufstellung inklusive Nebenkosten.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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