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Bedingungsanpassung

Die Bedingungsanpassung spielt im Bereich der Immobilienkredite eine wichtige Rolle, da hier die Laufzeit in der Regel länger als die entsprechende Zinsbindungsdauer ausfällt. Kurz vor Ablauf der Zinsbindung müssen die involvierten Parteien über die Konditionen der Anschlussfinanzierung verhandeln, sofern Laufzeit und Zinsbindung nicht gleichzeitig enden. Die Konditionen der Anschlussfinanzierung richten sich vor allem nach den aktuellen Marktzinsen. Kommen Kreditgeber und -nehmer bei der Bedingungsanpassung zu keinem Ergebnis, ist der Kreditnehmer in der Position, alternative Angebote für die Anschlussfinanzierung einzuholen und auch einen neuen Kreditvertrag abzuschließen.

Neben der kreditspezifischen Bedingungsanpassung hat die versicherungsspezifische Bedingungsanpassung eine durchaus wichtige Bedeutung. Die Anpassung ist immer dann notwendig, wenn eine Bestimmung in den allgemeinen Versicherungsbedingungen vonseiten der Jurisdiktion für unwirksam erklärt wird. Ist die Novellierung der Regelung für den Fortbestand der Vertragsbeziehung notwendig, kann die Versicherung dies tun, sofern die Vertragsziele und die Belange des Versicherungsnehmers in angemessener Art und Weise Berücksichtigung finden.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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