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Beamtendarlehen

Ein Beamtendarlehen wird an Beamte, Pensionäre oder Angestellte im öffentlichen Dienst vergeben. Der Angestellte im öffentlichen Dienst muss dort seit mindestens fünf Jahren beschäftigt sein. Beamte sind beispielsweise Lehrer, Richter oder Berufssoldaten. Da diese Berufsgruppen über einen sicheren Arbeitsplatz verfügen, werden die Beamtendarlehen von vielen Kreditinstituten zu besonders günstigen Konditionen angeboten. Das betrifft sowohl den Zinssatz, also auch die Laufzeit und die Rückzahlungsbedingen. Die Laufzeit des Darlehens kann bis zu 20 Jahre betragen.

Der Beamtenkredit ist nicht zweckgebunden und somit frei verfügbar und kann auch ein bereits bestehendes Darlehen ablösen. Es handelt sich um einen Ratenkredit mit kombinierter Lebensversicherung. Die Lebensversicherung springt im Falle des Ablebens des Kreditnehmers ein und kommt den Angehörigen zugute. Statt den Kredit durch monatliche Raten zurückzuführen, zahlt der Kreditnehmer während der Kreditlaufzeit Beiträge in eine Lebensversicherung ein. Nach Laufzeitende wird die Auszahlsumme der Lebensversicherung genutzt, um den Kredit zu tilgen. Sollte sich dabei ein Überschuss ergeben haben, wird dieser an den Kreditnehmer ausgezahlt.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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