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Mit einer Baugenehmigung erlaubt die Bauaufsichtsbehörde dem Häuslebauer, sein Bauvorhaben so umzusetzen, wie er es beantragt hat. Der Antrag ist kostenpflichtig. Eine solche Baubewilligung ist erforderlich, um die Arbeiten zur Umsetzung des Vorhabens zu beginnen. Bei der Antragsstellung legt er dem Amt eine Bauvorlage vor, in der Architekten oder Ingenieure die Einzelheiten des Baus beschrieben haben. Mit der Genehmigung bescheinigt die Behörde, dass die Baupläne den öffentlich rechtlichen Vorschriften entsprechen. Diese unterscheiden sich meist je nach Bundesland.
Eine Baugenehmigung muss sowohl für die Errichtung oder Änderung von Gebäuden, für die Nutzungsänderung sowie den Abbruch eingeholt werden. Bestimmte Baumaßnahmen sind in einigen Bundesländern jedoch nicht baugenehmigungspflichtig. In diesen Fällen genügt eine Bauanzeige, die vom Häuslebauern bei der zuständigen Baubehörde vorgelegt wird. Mit der Bauanzeige gibt er das geplante Vorhaben bekannt.
Die Baugenehmigung muss auf der Baustelle immer bereit liegen. In einigen Fällen ist es möglich, dass mit der Billigung Auflagen verbunden sind.
Ist das Bauvorhaben einmal bewilligt, besteht eine zeitliche Frist von vier Jahren, dieses auch umzusetzen. Wenn die Arbeiten in diesem Zeitraum nicht beginnen, erlischt sie. Gleiches gilt für den Fall, dass der Hausbaus vier Jahre unterbrochen ist. Der Antragsteller hat aber die Möglichkeiten, die Fristen um zwei Jahre zu verlängern. Ohne eine Baugenehmigung darf kein Gebäude errichtet werden. Im Falle einer widerrechtlichen Handlung muss der Bauherr mit hohen Bußgeldern rechnen. Schlimmstenfalls kann auch der Abriss des Gebäudes veranlasst werden.
Für Häuslebauer ist ein Kreditvergleich unbedingt notwendig, um die beste Baufinanzierung zu finden. So können Kosten reduziert und optimale Tilgungsmodalitäten gefunden werden.
Eine Baugenehmigung muss sowohl für die Errichtung oder Änderung von Gebäuden, für die Nutzungsänderung sowie den Abbruch eingeholt werden. Bestimmte Baumaßnahmen sind in einigen Bundesländern jedoch nicht baugenehmigungspflichtig. In diesen Fällen genügt eine Bauanzeige, die vom Häuslebauern bei der zuständigen Baubehörde vorgelegt wird. Mit der Bauanzeige gibt er das geplante Vorhaben bekannt.
Die Baugenehmigung muss auf der Baustelle immer bereit liegen. In einigen Fällen ist es möglich, dass mit der Billigung Auflagen verbunden sind.
Ist das Bauvorhaben einmal bewilligt, besteht eine zeitliche Frist von vier Jahren, dieses auch umzusetzen. Wenn die Arbeiten in diesem Zeitraum nicht beginnen, erlischt sie. Gleiches gilt für den Fall, dass der Hausbaus vier Jahre unterbrochen ist. Der Antragsteller hat aber die Möglichkeiten, die Fristen um zwei Jahre zu verlängern. Ohne eine Baugenehmigung darf kein Gebäude errichtet werden. Im Falle einer widerrechtlichen Handlung muss der Bauherr mit hohen Bußgeldern rechnen. Schlimmstenfalls kann auch der Abriss des Gebäudes veranlasst werden.
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Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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