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Auszahlungsvoraussetzung

Damit ein Kredit von einer Bank an den Kreditnehmer ausgezahlt werden kann, muss der Kreditnehmer die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllen. Welche Voraussetzungen ein Kreditnehmer erfüllen muss, ist sowohl von der Art des Kredits als auch von dem Kreditinstitut abhängig. Die genauen Kriterien, die der Kreditnehmer erfüllen muss, sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken geregelt.

Bei Ratenkrediten, die zur Konsumfinanzierung an private Haushalte vergeben werden, ist die Auszahlungsvoraussetzung recht übersichtlich. Der Antragsteller muss Angaben zu seiner Person machen, bestätigen, dass er die betreffende Person (in der Filiale mit der Vorlage des Personalausweises, bei Direktbanken über das Postident-Verfahren), Gehaltsnachweise und gegebenenfalls auch andere Dokumente vorlegen und die Darlehensbedingungen akzeptieren.

Mit den Einkommensnachweisen weist der Antragsteller ein regelmäßiges Einkommen nach. Ist der Kreditinteressent freiberuflich oder selbstständig tätig, benötigt die Bank eine betriebswirtschaftliche Auswertung oder einen Steuerbescheid. Wenn der Antragssteller bereits Rentner ist, wird ein Rentenbescheid benötigt. Sollte der Kunde über Nebeneinkünfte verfügen, muss er ebenfalls entsprechende Nachweise erbringen. Gleiches gilt, wenn der Antragssteller zum Zeitpunkt der Antragstellung laufende Kredite und Verbindlichkeiten abbezahlt. Die jeweiligen Kreditverträge dienen in diesem Fall als Belege. Aus den Unterlagen muss hervorgehen, wie hoch die Restschuld ist und wie viel Zeit die Rückzahlung noch in Anspruch nimmt. Wenn der Antragsteller Immobilien besitzt und diese zur Kreditabsicherung nutzen will, müssen entsprechende Dokumente vorgelegt werden.

Dagegen sind die Auszahlungsvoraussetzungen bei einer Immobilienfinanzierung umfangreicher. Die kreditgebende Bank benötigt in diesem Fall zusätzlich zu den anderen Nachweisen die rangrichtige Eintragung der Grundschuld in das Grundbuch. Das Darlehen wird in diesem Fall erst dann ausgezahlt, wenn die Grundschuld zugunsten der entsprechenden Kreditanstalt eingetragen worden ist. Die meisten Institute verlangen ein erstrangiges Grundpfandrecht: Dieses ermöglicht es der Bank, eine Zwangsversteigerung der Immobilie oder des Grundstücks bei der Zahlungsunfähigkeit es Schuldners zu veranlassen. Mit dem Ertrag wird die Restschuld des Kredits vollständig getilgt. Da vor allem die Eintragung des Grundpfandrechts in da Grundbuch einige Zeit in Anspruch nehmen kann, müssen Kreditnehmer die Auszahlungsvoraussetzung möglichst zügig erfüllen.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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