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Der Begriff Andienungsrecht findet im Leasing-Geschäft Anwendung und bezeichnet das Recht des Leasinggebers, dem Kunden den Gegenstand zum Kauf anzubieten, nachdem die vertraglich geregelte Laufzeit abgelaufen ist. Nimmt der Leasinggeber von seinem Recht Gebrauch, hat der Leasingnehmer keine Wahl: Wenn der Vertrag eine Klausel zum Andienungsrecht beinhaltet, verpflichtet sich der Kunde zum Kauf des entsprechenden Objekts. Beim Leasing ist es daher wichtig sich vorab zu überlegen, ob man den Gegenstand am Ende wirklich erwerben will.
Bereits bei Vertragsschluss kalkuliert der Leasinggeber den zu erwartenden Restwert des Objekts nach Ablauf der Laufzeit. Selbst wenn der Sachwert zum gegebenen Zeitpunkt nicht mit der Schätzung übereinstimmt, kann der Leasinggeber diesen Betrag einfordern. Meist verzichtet der Leasinggeber aber auf sein Andienungsrecht, wenn der Gegenstand zum Laufzeitende einen höheren Wert hat als vorab kalkuliert.
Wer das Fahrzeug am Ende der Laufzeit ablösen will, sollte vom Leasing absehen. Die monatlichen Raten und die letzte Zahlung zum endgültigen Kauf ergeben in der Summe meist einen höheren finanziellen Aufwand als andere Finanzierungsmodelle wie beispielsweise Autokredite.
Bereits bei Vertragsschluss kalkuliert der Leasinggeber den zu erwartenden Restwert des Objekts nach Ablauf der Laufzeit. Selbst wenn der Sachwert zum gegebenen Zeitpunkt nicht mit der Schätzung übereinstimmt, kann der Leasinggeber diesen Betrag einfordern. Meist verzichtet der Leasinggeber aber auf sein Andienungsrecht, wenn der Gegenstand zum Laufzeitende einen höheren Wert hat als vorab kalkuliert.
Wer das Fahrzeug am Ende der Laufzeit ablösen will, sollte vom Leasing absehen. Die monatlichen Raten und die letzte Zahlung zum endgültigen Kauf ergeben in der Summe meist einen höheren finanziellen Aufwand als andere Finanzierungsmodelle wie beispielsweise Autokredite.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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