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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB, sind vorformulierte Vertragsbedingungen eines Unternehmens geregelt. Damit ein rechtskräftiger Vertrag geschlossen wird, muss der sogenannte Verwender (beispielsweise der Kreditnehmer) den Geschäftsbedingungen zustimmen. In der Regel verfügt jeder Vertrag über AGB.

AGB schaffen eine rechtliche Absicherung: In vielen Wirtschaftsbereichen werden dadurch die Regelungen vereinheitlicht und sichern die Unternehmen vor verschiedenen Vorfällen ab. Am 01. April 1977 wurde das AGB-Gesetz in Deutschland verabschiedet und wurde seit dem 01. Januar 2002 in die §§305 ff. BGB (Bundesgesetzbuch) aufgenommen. Durch die AGB soll der Verbraucher rechtlich und wirtschaftlich geschützt werden. Aus diesem Grund ist es unbedingt erforderlich, vor jedem Vertragsschluss die Geschäftsbedingungen genau durchzulesen.

Theoretisch können die Kreditinstitute ihre eigenen AGB formulieren. In der Praxis ist es aber oftmals so, dass die Banken die Vorschläge der verschiedenen Bankengruppen übernehmen. So können sich die AGB der Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Privatbanken voneinander unterscheiden. Je nach Geschäftsbereich werden dann die AGB durch entsprechende Sonderbedingungen erweitert.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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