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Abtretung einer Grundschuld

Gerade bei der Hausfinanzierung ist es empfehlenswert, nach Ablauf der Zinsbindungsfrist die Bank zu wechseln und einen günstigere Immobilienfinanzierung aufzunehmen. In diesem Fall tritt die Abtretung der Grundschuld in den Vordergrund: Wenn der bestehende Immobilienkredit umgeschuldet werden soll, müssen sich Besitzer die Frage stellen, ob die Grundschuld bestehen bleibt oder besser abgetreten wird. Bei einer Ablösung des Baukredits wird dann die Grundschuld auf das neue Finanzhaus übertragen. Das alte Bankhaus muss diesem Vorgang zustimmen.

Die Abtretung der Grundschuld muss dabei aber nicht vollständig erfolgen - möglich ist auch eine Teilabtretung. Hat der Hausbesitzer einen Kreditbetrag in Höhe von 150.000 Euro aufgenommen und bereits 60.000 Euro getilgt, kann er diesen Betrag aus der Grundschuld löschen. Als Grundschuld wird dann nur noch der ausstehende Betrag von 90.000 abgetreten. Die Grundschuldabtretung ist in der Regel kostenpflichtig.

Die Grundschuld bezeichnet ein abstraktes Pfandrecht, das am häufigsten im Bereich der Baufinanzierung Anwendung findet. Die Grundschuld dient der Bank dazu, den Kredit zusätzlich abzusichern. Sollte der Kreditnehmer die Raten nicht mehr zahlen können, könnte die Kreditbank das Objekt zwangsversteigern und die Restkreditschuld mit dem Erlös aus dem Verkauf decken.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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