Wer sich dazu entscheidet, einen Konsumentenkredit aufzunehmen, um damit eine spontane Anschaffung zu zahlen oder einen finanziellen Engpass zu überbrücken, geht damit eine anhaltende Zahlungsverpflichtung gegenüber einem Dritten ein. Über mehrere Jahre ist der Konsumentenkreditnehmer dazu verpflichtet, monatlich einen bestimmten Betrag an die Bank zu zahlen. Ist dem Kunden dies aufgrund wegfallender Einkünfte nicht mehr möglich, drohen im äußersten Fall Mahngebühren oder gar die Kündigung des Kredites.
Selbst zuverlässige und verantwortungsvolle Darlehensnehmer sind vor einer derartigen Situation nicht sicher: Eine plötzliche Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit und die daraus resultierenden fehlenden Einnahmen führen schnell zu finanziellen Turbulenzen. Ein weiterer Schicksalsschlag der während der Kreditlaufzeit eintreten kann, ist der plötzliche Tod des Darlehensnehmers. Tritt dieser Fall ein, geht die noch offene Geldschuld auf dessen nächste Verwandte über – ein Erbe, das diese jedoch schnell überfordern kann.
Wer sich schon bei der Aufnahme des Konsumentenkredites gegen derartige Eventualitäten absichern möchte, hat die Möglichkeit, eine Restschuldversicherung (RSV) oder Restkreditversicherung (RKV) abzuschließen. Je nach Umfang greift diese Assekuranz im Falle von Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod des Kreditnehmers – die Versicherung zahlt im Anschluss für einen bestimmten Zeitraum die fälligen Tilgungsraten.
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