Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unserer Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.
Zur Cookierichtlinie
Wer einen Kleinkredit bei einer Bank aufnimmt, muss gleichzeitig festlegen, wie viel Geld er jeden Monat an die Bank überweisen möchte, um seine Schuld zurückzuzahlen. Diese Tilgungsrate wird im Darlehensvertrag schriftlich fixiert und gilt für die gesamte Laufzeit des Kleinkredites. Sollte sich die finanzielle Situation des Schuldners während der Tilgung des Darlehens verändern, besteht bei einigen Banken die Möglichkeit, dieses zusätzliche Geld in die Rückzahlung des Darlehens zu stecken und den Kleinkredit schneller als vereinbart an die Bank zurückzuzahlen.
Inzwischen bieten viele Banken ihren Kunden sogar kostenlose Sondertilgungen an: Je nach Kreditvertrag ist es den Schuldnern daher möglich, zusätzlich zur Monatsrate, Geld zur Tilgung des Darlehens an die Bank zu überweisen, ohne das hierfür eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird. Ob diese Sonderzahlung bei einer bestimmten Bank und bei einem speziellen Darlehensangebot möglich ist, können Verbraucher beispielsweise über einen Kleinkreditvergleich herausfinden. Neben den Rahmenbedingungen des Darlehens wie Laufzeit, Zinssatz und monatliche Tilgungsrate, finden Verbraucher hier auch ausführliche Informationen zu den übrigen Darlehenskonditionen. Doch Vorsicht, nicht jedes Geldhaus bietet seinen Kunden beim Kredit diese vorzeitige Tilgung kostenlos an: Da eine Sondertilgung auch die ursprüngliche Laufzeit des Darlehens verkürzt, fallen je nach Bank für diese Zahlungen auch sehr hohe Gebühren an.
Da die Bank für die ursprüngliche Laufzeit des Kleinkredites mit regelmäßigen Zinszahlungen des Schuldners gerechnet hat, erleidet das Geldhaus bei einer vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens einen sogenannten Zinsschaden. Bei einigen Banken muss der Schuldner diesen entstehenden Ausfall in Form der Vorfälligkeitsentschädigung erstatten. Die Vorfälligkeitsentschädigung bemisst sich nach der Höhe der noch ausstehenden Schuld und der restlichen Laufzeit des Darlehens: Beträgt die Restlaufzeit des Kleinkredites weniger als ein Jahr, darf die Bank eine Entschädigung in Höhe von 0,5 Prozent der noch ausstehenden Darlehenssumme verlangen. Sollte die restliche Tilgungsphase des Darlehens länger als ein Jahr sein, darf die Bank dem Schuldner sogar eine Entschädigung von einem Prozent der noch ausstehenden Kreditsumme in Rechnung stellen.
Je nachdem, über welche Summe der Kleinkredit abgeschlossen wurde und wie lange die restliche Tilgungsphase des Darlehens ist, können für die Vorfälligkeitsentschädigung hohe Gebühren fällig werden. Sollte die Bank ihrem Kunden keine kostenlose Sondertilgung ermöglichen, ist es daher äußerst ratsam, die Höhe der fälligen Gebühr genau zu berechnen. In einigen Fällen ist es für den Schuldner nämlich rentabler, das überschüssige Geld für einen bestimmten Zeitraum auf einem Tagesgeldkonto anzulegen.
Inzwischen bieten viele Banken ihren Kunden sogar kostenlose Sondertilgungen an: Je nach Kreditvertrag ist es den Schuldnern daher möglich, zusätzlich zur Monatsrate, Geld zur Tilgung des Darlehens an die Bank zu überweisen, ohne das hierfür eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird. Ob diese Sonderzahlung bei einer bestimmten Bank und bei einem speziellen Darlehensangebot möglich ist, können Verbraucher beispielsweise über einen Kleinkreditvergleich herausfinden. Neben den Rahmenbedingungen des Darlehens wie Laufzeit, Zinssatz und monatliche Tilgungsrate, finden Verbraucher hier auch ausführliche Informationen zu den übrigen Darlehenskonditionen. Doch Vorsicht, nicht jedes Geldhaus bietet seinen Kunden beim Kredit diese vorzeitige Tilgung kostenlos an: Da eine Sondertilgung auch die ursprüngliche Laufzeit des Darlehens verkürzt, fallen je nach Bank für diese Zahlungen auch sehr hohe Gebühren an.
Da die Bank für die ursprüngliche Laufzeit des Kleinkredites mit regelmäßigen Zinszahlungen des Schuldners gerechnet hat, erleidet das Geldhaus bei einer vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens einen sogenannten Zinsschaden. Bei einigen Banken muss der Schuldner diesen entstehenden Ausfall in Form der Vorfälligkeitsentschädigung erstatten. Die Vorfälligkeitsentschädigung bemisst sich nach der Höhe der noch ausstehenden Schuld und der restlichen Laufzeit des Darlehens: Beträgt die Restlaufzeit des Kleinkredites weniger als ein Jahr, darf die Bank eine Entschädigung in Höhe von 0,5 Prozent der noch ausstehenden Darlehenssumme verlangen. Sollte die restliche Tilgungsphase des Darlehens länger als ein Jahr sein, darf die Bank dem Schuldner sogar eine Entschädigung von einem Prozent der noch ausstehenden Kreditsumme in Rechnung stellen.
Je nachdem, über welche Summe der Kleinkredit abgeschlossen wurde und wie lange die restliche Tilgungsphase des Darlehens ist, können für die Vorfälligkeitsentschädigung hohe Gebühren fällig werden. Sollte die Bank ihrem Kunden keine kostenlose Sondertilgung ermöglichen, ist es daher äußerst ratsam, die Höhe der fälligen Gebühr genau zu berechnen. In einigen Fällen ist es für den Schuldner nämlich rentabler, das überschüssige Geld für einen bestimmten Zeitraum auf einem Tagesgeldkonto anzulegen.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
Welche Art Kredit benötigen Sie?
Haben Sie Fragen?
Telefonische Beratung durch unsere Experten
089 - 24 24 11 24Mo. bis So. 8:00 - 20:00 Uhr