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Leiht die Bank einem Kunden Geld in Form eines Kredites, möchte sie natürlich sicher gehen können, dass der Kunde auch in der Lage ist, das Darlehen an die Bank zurückzuzahlen. Normale Ratenkredite werden meist nur durch Lohnpfändungsklauseln im Darlehensvertrag abgesichert. Sollte der Schuldner nicht mehr in der Lage sein, die fälligen Tilgungsraten an die Bank zu überweisen, hat das Geldhaus das Recht, einen Teil des Gehaltes des Kunden zu pfänden. Da bei Immobilienkrediten sehr hohe Geldsummen für einen langen Zeitraum verliehen werden, sichert sich die Bank bei diesen Darlehen besser gegen einen möglichen Kreditausfall ab.
Die gängigste Form der Kreditsicherheit beim Immobilienkredit ist das Grundpfandrecht. Bei dieser Art der Absicherung hat die Bank das Recht, das beliehene Grundstück zu veräußern und auf diese Weise die noch ausstehende Kreditsumme zu begleichen. Bis zur vollständigen Tilgung des Immobilienkredites liegt das Eigentum der Immobilie daher bei der Bank. Der Kunde hat sie als Pfand bis zur vollständigen Rückzahlung der geliehenen Geldsumme gegen das Darlehen eingetauscht.
Während die meisten Immobilienkredite in Deutschland bis vor einiger Zeit über Hypotheken abgesichert wurden, wählen Verbraucher inzwischen häufiger die Eintragung des Immobilienkredites in Form einer Grundschuld. Beide Grundpfandrechte müssen durch eine notarielle Beglaubigung in das entsprechende Grundbuch eingetragen werden. Im Wesentlichen unterscheiden sich die Grundschuld und die Hypothek durch die Höhe der noch bestehenden Verbindlichkeit. Obwohl der Immobilienbesitzer während der Tilgungsphase bereits einen Teil der Schuld an die Bank zurückgezahlt hat, bleibt die Höhe der eingetragenen Grundschuld immer gleich hoch: Sie entspricht stets der gesamten Höhe des aufgenommenen Immobilienkredites. Die Hypothek hingegen ist an die Höhe der noch ausstehenden Forderung angepasst – je mehr Geld der Schuldner bereits an die Bank zurückgezahlt hat, desto niedriger ist die Hypothek. Wurde das Darlehen komplett getilgt, erlischt auch die Hypothek. Im Gegensatz zur Hypothek kann die Grundschuld immer wieder für die Absicherung weiterer Kredite verwendet werden.
Kredite, die über ein Grundpfandrecht abgesichert sind, werden meist zu deutlich niedrigeren Zinsen vergeben als normale Ratenkredite. Durch die bessere Absicherung entsteht der Bank bei einem möglichen Kreditausfall nur ein geringerer Schaden – dementsprechend günstig kann das Geldhaus den Kredit an einen Kunden ausgeben.
Die gängigste Form der Kreditsicherheit beim Immobilienkredit ist das Grundpfandrecht. Bei dieser Art der Absicherung hat die Bank das Recht, das beliehene Grundstück zu veräußern und auf diese Weise die noch ausstehende Kreditsumme zu begleichen. Bis zur vollständigen Tilgung des Immobilienkredites liegt das Eigentum der Immobilie daher bei der Bank. Der Kunde hat sie als Pfand bis zur vollständigen Rückzahlung der geliehenen Geldsumme gegen das Darlehen eingetauscht.
Während die meisten Immobilienkredite in Deutschland bis vor einiger Zeit über Hypotheken abgesichert wurden, wählen Verbraucher inzwischen häufiger die Eintragung des Immobilienkredites in Form einer Grundschuld. Beide Grundpfandrechte müssen durch eine notarielle Beglaubigung in das entsprechende Grundbuch eingetragen werden. Im Wesentlichen unterscheiden sich die Grundschuld und die Hypothek durch die Höhe der noch bestehenden Verbindlichkeit. Obwohl der Immobilienbesitzer während der Tilgungsphase bereits einen Teil der Schuld an die Bank zurückgezahlt hat, bleibt die Höhe der eingetragenen Grundschuld immer gleich hoch: Sie entspricht stets der gesamten Höhe des aufgenommenen Immobilienkredites. Die Hypothek hingegen ist an die Höhe der noch ausstehenden Forderung angepasst – je mehr Geld der Schuldner bereits an die Bank zurückgezahlt hat, desto niedriger ist die Hypothek. Wurde das Darlehen komplett getilgt, erlischt auch die Hypothek. Im Gegensatz zur Hypothek kann die Grundschuld immer wieder für die Absicherung weiterer Kredite verwendet werden.
Kredite, die über ein Grundpfandrecht abgesichert sind, werden meist zu deutlich niedrigeren Zinsen vergeben als normale Ratenkredite. Durch die bessere Absicherung entsteht der Bank bei einem möglichen Kreditausfall nur ein geringerer Schaden – dementsprechend günstig kann das Geldhaus den Kredit an einen Kunden ausgeben.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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