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Eignet sich ein Beamtenkredit für eine Umschuldung?

Beamte haben aufgrund ihres gesicherten Einkommens einen Sonderstatus, auch bei Banken. Dadurch profitieren die Staatsangestellten von niedrigen Zinsen, langen Laufzeiten und hohen Kreditsummen. Die zu Vertragsabschluss vereinbarten Zinsen und die monatliche Tilgungsrate bleiben über die gesamte Laufzeit konstant, was dem Darlehensnehmer Planungssicherheit garantiert. Gerade in der momentanen Niedrigzinsphase können Kunden bei Krediten, deren Zinssatz über die gesamte Laufzeit gleichbleibt, auch in Zukunft einen deutlichen Mehrwert schlagen.

All diese Faktoren sprechen dafür, dass die Umschuldung eines laufenden Kredites mit Hilfe eines Beamtenkredites für Staatsdiener sehr lukrativ ist. Interessenten sollten die Zinsen ihrer bisher laufenden Kredite mit denen unterschiedlicher Beamtenkredite vergleichen. Liegen die Zinsen des alten Kredites auf einem höheren Niveau, kann der Kunde mit einer Umschuldung auf ein neues Darlehen zu aktuellen Konditionen viel Geld sparen. Beachten sollte man jedoch, dass im Einzelfall Abschlusskosten, Provisionen oder Bearbeitungsgebühren fällig werden können.

Diese sollten der Zinsersparnis gegenüber gestellt werden, um die Nettoersparnis einer Umschuldung schwarz auf weiß zu haben. Wenn sich der Kreditnehmer für einen Kredit entschieden hat, sollte er seine Bank schriftlich über die geplante Ablösung des Darlehens informieren. In diesem Schreiben sollte die Bank auch über den geplanten Zeitpunkt der Umschuldung informieren. Im Anschluss sollten Kreditnehmer auch das persönliche Gespräch mit der Bank suchen und in weiterer Folge dann das neue, günstigere Darlehen beantragen. Bei der Beantragung ist darauf zu achten, dass als Verwendungszweck in jedem Fall „Umschuldung“ angegeben werden sollte. Ansonsten würde die Bank davon ausgehen, dass der Verbraucher den neuen Kredit zusätzlich zu den bereits bestehenden aufnehmen möchte, was die Wahrscheinlichkeit einer Ablehnung des Antrages zur Folge haben könnte.

Beim Umgang mit bestehenden Schulden gibt es Unterschiede zwischen dem Beamtenkredit und dem Beamtendarlehen. Wer sich für ein Beamtendarlehen entscheidet, muss bereits bestehende Kredite, die mit Lohn- oder Gehaltsabtretung abgesichert wurden, mit dem neuen Darlehen ablösen. Das bedeutet, dass diese Kredite auf das Beamtendarlehen umgeschuldet werden. Damit hat der Kreditnehmer neben dem Vorteil eines günstigeren Zinssatzes nur noch einen Gläubiger und somit einen besseren Überblick über seine Finanzen. Ausgenommen von der Ablösepflicht sind meist Baufinanzierungen, Autoleasingverträge und Autokredite, also häufig Finanzierungen mit einem Gegenwert. Beim Beamtenkredit gibt es diese Regelung zur Umschuldung nicht.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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