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Zulassungsbescheinigung

Bei den Zulassungsbescheinigungen I und II handelt es sich um amtliche Dokumente zur Zulassung von Kraftfahrzeugen für den Straßenverkehr. Dabei wird unterschieden in Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung II) und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I). Diese Bescheinigungen ersetzen seit dem 01.10.2005 die Fahrzeugdokumente, welche bis zu diesem Zeitpunkt Bestand hatten. Einen Vorteil der neuen Dokumente stellt dabei die erhöhte Sicherheit dar.

Die Zulassungsbescheinigung I muss immer mitgeführt werden, wenn Sie ein Kraftfahrzeug lenken. Sollten Sie bei einer Polizeikontrolle aufgehalten werden, müssen sie den Fahrzeugschein vorzeigen. Ist Ihnen dies nicht möglich, kann ein Verwarnungsgeld von 10 Euro anfallen. Dies ist der Fall, da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wenn Sie den Schein nicht bei sich tragen. Änderungen am Auslieferungszustand eines Autos oder Motorrades werden nicht wie zuvor auch in den Fahrzeugbrief eingetragen, sondern nur in der Zulassungsbescheinigung I angeführt.

Die Zulassungsbescheinigung II sollte hingegen wie auch schon zuvor, stets gut aufbewahrt werden. In dieser ist die Person oder das Unternehmen eingetragen, welches verfügungsberechtigt für das jeweilige Fahrzeug ist. Jedoch stellt der Fahrzeugbrief in Deutschland keinen Eigentumsnachweis dar, wie in anderen Ländern üblich. Jedoch dient der Brief im Zivilrecht, als Indiz für das Eigentumsverhältnis bei einem Kraftfahrzeug. Auch kann ohne die Bescheinigung kein amtliches Kennzeichen beantragt und auch kein anderer Halter eintragen werden.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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