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Sicherheitsübereignung

Bei einem Autokredit dient häufig das Fahrzeug selbst als Sicherheit für den Kreditgeber. Dazu wird der Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung II) an die Bank übergeben und zusätzlich auch eine Sicherungsübereignung unterzeichnet.

Durch diese Maßnahmen geht das Eigentum an dem Kraftfahrzeug während der gesamten Kreditlaufzeit auf die Bank über. Sie bleiben jedoch über die gesamte Dauer im Besitz des Autos oder Motorrades. In der Sicherungsübereignung sind die genauen Konditionen der Eigentumsübertragung an die Bank geregelt. Kommt es zu einen Zahlungsausfall und Sie sind nicht dazu in der Lage die Schuld zu tilgen, kann die Bank das Fahrzeug verwerten, um aus dessen Erlös die ausstehende Summe zu tilgen. Wenn der Kreditbetrag samt Zinsen vollständig getilgt wurde, erhalten Sie Ihren Kfz-Brief zurück und das Eigentum an dem Kraftfahrzeug geht automatisch wieder auf Sie über.

Die Sicherungsübereignung birgt jedoch Risiken für den Kreditgeber. Darunter fallen Wertverlust, Bewertungsfehler und Beschädigung oder Zerstörung des Sicherungsgutes. Auch aus diesem Grund wird eine Eigentumsübertragung samt Sicherungsübereignung nicht mehr von jedem Kreditinstitut gefordert. Ist dies der Fall, genügt in der Regel eine Kopie des Kaufbeleges, um nachzuweisen, dass der Betrag zweckgemäß verwendet wurde.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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