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Bevor Sie die Bewilligung für einen Kredit erhalten, müssen Sie den Kreditinstituten in der Regel Sicherheiten nachweisen. Dabei handelt es sich in der Regel unter anderem um Ihr Einkommen. Um einen Kredit zu erhalten müssen Sie in der Regel nachweisen können, dass Sie in der Lage sind die Schuld zu tilgen. Um dies zu belegen, müssen meist ein fester Arbeitsplatz und regelmäßige und fortlaufende Gehaltseingänge nachgewiesen werden. Als Nachweis für Gehaltseingänge und regelmäßigen Ausgaben müssen nicht selten Kopien Ihrer letzten Gehaltsbelege und Kontoauszüge vorgelegt werden.
Bei einem Autokredit dient neben dem regelmäßigen Einkommen auch häufig das Kraftfahrzeug selbst als Sicherheit für den Kreditgeber. Zu diesem Zweck fordern viele Banken eine Hinterlegung des Kfz-Briefes (Zulassungsbescheinigung II). Mit der Übergabe des Briefes an die Bank geht auch das Eigentum an dem jeweiligen Auto oder Motorrad während der gesamten Kreditlaufzeit auf die Bank über. Kommt es während der Laufzeit zu Zahlungsschwierigkeiten, kann die Bank das Fahrzeug verwerten, um aus dessen Erlös die Restschuld zu begleichen. Sobald die Kreditsumme dagegen vollständig getilgt wurde, erhalten Sie den Fahrzeugbrief zurück und das Eigentum geht wieder auf Sie über. Wird der Kfz-Brief nicht eingefordert, muss in der Regel eine Kopie des Kaufbeleges vorgelegt werden, um die zweckgemäße Verwendung der Kreditsumme für die Kfz Finanzierung zu belegen.
Bei einem Autokredit dient neben dem regelmäßigen Einkommen auch häufig das Kraftfahrzeug selbst als Sicherheit für den Kreditgeber. Zu diesem Zweck fordern viele Banken eine Hinterlegung des Kfz-Briefes (Zulassungsbescheinigung II). Mit der Übergabe des Briefes an die Bank geht auch das Eigentum an dem jeweiligen Auto oder Motorrad während der gesamten Kreditlaufzeit auf die Bank über. Kommt es während der Laufzeit zu Zahlungsschwierigkeiten, kann die Bank das Fahrzeug verwerten, um aus dessen Erlös die Restschuld zu begleichen. Sobald die Kreditsumme dagegen vollständig getilgt wurde, erhalten Sie den Fahrzeugbrief zurück und das Eigentum geht wieder auf Sie über. Wird der Kfz-Brief nicht eingefordert, muss in der Regel eine Kopie des Kaufbeleges vorgelegt werden, um die zweckgemäße Verwendung der Kreditsumme für die Kfz Finanzierung zu belegen.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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