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Neufahrzeug - Neuwagen

Ein Kraftfahrzeug gilt als Neufahrzeug/Neuwagen, wenn es bisher noch nie für den Straßenverkehr zugelassen wurde, oder bisher nur eine Tages- oder Kurzzulassung erhalten hat. Der Kilometerstand des Personenkraftwagens oder Motorrades beträgt dabei fast Null. Ein Neuwagen mit einer Tages- oder Kurzzulassung, gilt als fabrikneu. Wurde ein Fahrzeug bereits auf den Straßenverkehr zugelassen, ist jedoch noch nicht länger als 12 Monate in Betrieb, dann zählt es als Jahreswagen. Bei längerer Betriebsdauer gilt der Wagen als Gebrauchtfahrzeug.

Bei einen Neufahrzeug kann die Ausstattung häufig an die eigenen Vorlieben und Bedürfnisse angepasst werden. Dabei steigt der Kaufpreis mit jeder Zusatzausstattung an. Vorteilhaft ist auch, dass viele Händler eine Neuwagengarantie bieten. Diese beträgt zwei bis drei Jahre und zahlt die Reparatur des Fahrzeuges bei eventuell auftretenden Schäden, die nicht durch einen Unfall verursacht wurden.

Ein Neufahrzeug kann aus eigener Tasche oder durch einen Autokredit bezahlt werden. Bei beiden Varianten haben Sie die Möglichkeit beim Händler wie ein Barzahler aufzutreten. So profitieren Sie von Preisnachlässen, welche die Autohändler häufig für eine Barzahlung gewähren.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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