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Leasing

Das Leasing bietet eine Alternative zur Finanzierung eines Kraftfahrzeuges über einen Autokredit. Dabei fungiert häufig ein Leasingunternehmen als Leasinggeber. Von diesem wird dann das Leasingfahrzeug bereitgestellt. Um dieses zu nutzen muss der Leasingnehmer ein monatliches Nutzungsentgelt zahlen.

Am Ende der Leasingdauer wird das Fahrzeug an den Leasinggeber zurückgegeben. Dieser bleibt während der gesamten Laufzeit der Eigentümer des Kraftfahrzeuges. Nach Ende der Kreditlaufzeit kann das Fahrzeug häufig zum Restwert übernommen werden. Ob dies möglich ist hängt dabei von den Konditionen des jeweiligen Kreditvertrages ab.

Ein Leasinggut kann während der Laufzeit auch komplett abbezahlt werden. Ist dies der Fall, handelt es sich um eine Vollamortisation. Dabei werden die Anschaffungskosten des Fahrzeuges durch die Leasingraten beglichen. Eine Kündigung des Leasingvertrages ist dabei während der Grundmietzeit nicht möglich. Nach der Abschreibungstabelle (Afa) beträgt diese bei einem Personenkraftwagen (PKW) 2,4 Jahre der betrieblichen Nutzungsdauer von sechs Jahren.

Bei der Teilamortisation wird hingegen das Leasinggut nicht komplett abbezahlt. Hier kann der Vertrag nach Ablauf der Leasingdauer verlängert werden oder das Auto wird zum Restwert übernommen.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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