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Kündigung

Bei der Kündigung eines Kreditvertrages, wird die verbliebene Schuld vom Kreditnehmer vor Laufzeitende zurückgezahlt. Um die Restschuld zu tilgen kann entweder eigenes Kapital verwendet werden, oder Sie nehmen einen neuen Autokredit zu diesem Zweck auf.

Kredite welche ab dem 11. Juni 2011 abgeschlossen wurden, können nach der EU-Richtlinie für Verbraucherkredite jederzeit gekündigt werden. Jedoch kann die Bank für die vorzeitige Auflösung eines Kredits eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen. Mit dieser wird der Refinanzierungs- und Margenschaden ausgeglichen, welchen die Bank durch die vorzeitige Rückzahlung der Schuld hat. Die Entschädigung beträgt dabei jedoch nie mehr als 1,0 Prozent der Restschuld. Ist die verbliebene Laufzeit kürzer als 12 Monate kann der Kreditgeber sogar nur 0,5 Prozent auf den Restkreditbetrag berechnen.

Ältere Kreditverträge, welche vor dem genannten Datum abgeschlossen wurden, können hingegen erst nach Ablauf von sechs Monaten ab Vertragsbeginn mit einer dreimonatigen Frist gekündigt werden. Für diese Kredite kann die Bank jedoch keine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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