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Ein Kreditinstitut oder auch Geldinstitut betreibt Bankgeschäfte in gewerbsmäßigem Umfang. Die gesetzlichen Regelungen dazu sind im Kreditwesengesetz (KWG) unter Paragraph 1 festgehalten. Bei den Kreditinstituten wird unter anderem unterschieden in Banken, Sparkassen oder Kreditgenossenschaften. Umgangssprachlich wird der Begriff Bank häufig synonym für ein Geldinstitut verwendet.
Kreditinstitute sind dafür zuständig den Zahlungsverkehr einer Volkswirtschaft abzuwickeln und diese mit Krediten zu versorgen. Auch verzinsliche Einlagen und Wertpapier- und Emissionsgeschäfte werden über ein Geldinstitut abgewickelt. Das Institut dient als Vermittler für den Austausch von Geld gegen Waren. Auch besitzen die Institute die Möglichkeit zur Geldschöpfung. Die Institute müssen auf nationaler und internationaler Ebene gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften gerecht werden. Überprüft werden Sie dabei von der Bankenaufsicht.
Kredite können jedoch nicht nur von Kreditinstituten vergeben werden, auch Privatpersonen können einen Kredit anbieten. Meist fungiert jedoch eine Bank als Kreditgeber. Da ein Autokredit zweckgebunden ist, muss dabei meist der Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung II) beim Kreditinstitut hinterlegt werden. Kommt es zu einem Zahlungsausfall kann dieser das Fahrzeug verwerten.
Kreditinstitute sind dafür zuständig den Zahlungsverkehr einer Volkswirtschaft abzuwickeln und diese mit Krediten zu versorgen. Auch verzinsliche Einlagen und Wertpapier- und Emissionsgeschäfte werden über ein Geldinstitut abgewickelt. Das Institut dient als Vermittler für den Austausch von Geld gegen Waren. Auch besitzen die Institute die Möglichkeit zur Geldschöpfung. Die Institute müssen auf nationaler und internationaler Ebene gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften gerecht werden. Überprüft werden Sie dabei von der Bankenaufsicht.
Kredite können jedoch nicht nur von Kreditinstituten vergeben werden, auch Privatpersonen können einen Kredit anbieten. Meist fungiert jedoch eine Bank als Kreditgeber. Da ein Autokredit zweckgebunden ist, muss dabei meist der Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung II) beim Kreditinstitut hinterlegt werden. Kommt es zu einem Zahlungsausfall kann dieser das Fahrzeug verwerten.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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