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Jede natürliche oder juristische Person kann als Kreditgeber fungieren. Häufig werden Kredite jedoch von Kreditinstituten vergeben. Dabei wird ein Sach- oder Geldwert vom Kreditgeber oder auch Darlehensgeber bzw. Gläubiger an einen Kreditnehmer überlassen. Dieser begleicht dann die Schuld, indem er einen gleichwertigen Gegenstand nach Ablauf der Frist zurückgibt, oder den Geldbetrag zurückzahlt. Dabei werden in der Regel Zinsen und weitere Gebühren vom Kreditgeber gefordert. Um den Überblick zu behalten, können Sie den effektiven Jahreszinssatz der Banken betrachten. Dieser dient dem Vergleich und zeigt den tatsächlichen Zinssatz an, welcher gezahlt werden muss, wenn alle Kosten eingerechnet wurden.
Der Kreditgeber ist bestrebt sein Ausfallrisiko gering zu halten und sichert sich deshalb bestmöglich vor einem Zahlungsausfall ab. Dafür wird Ihre Kreditwürdigkeit unter anderem durch eine Abfrage bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) überprüft werden. Dabei stellt diese den Banken einen Scorewert zur Verfügung, welcher die Wahrscheinlichkeit prognostiziert, dass Sie den Kredit tilgen können. Bewertet die Schufa Ihre Bonität als negativ, erhalten Sie in der Regel keine Bewilligung für ein Darlehen.
Bei einem Autokredit wird der Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung II) in der Regel beim Kreditgeber hinterlegt. Damit geht das Eigentum an dem Kraftfahrzeug während der Kreditlaufzeit auf die Bank über. Wird der Kredit nicht getilgt kann der Kreditgeber das Fahrzeug verwerten, um die Schuld zu tilgen.
Der Kreditgeber ist bestrebt sein Ausfallrisiko gering zu halten und sichert sich deshalb bestmöglich vor einem Zahlungsausfall ab. Dafür wird Ihre Kreditwürdigkeit unter anderem durch eine Abfrage bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) überprüft werden. Dabei stellt diese den Banken einen Scorewert zur Verfügung, welcher die Wahrscheinlichkeit prognostiziert, dass Sie den Kredit tilgen können. Bewertet die Schufa Ihre Bonität als negativ, erhalten Sie in der Regel keine Bewilligung für ein Darlehen.
Bei einem Autokredit wird der Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung II) in der Regel beim Kreditgeber hinterlegt. Damit geht das Eigentum an dem Kraftfahrzeug während der Kreditlaufzeit auf die Bank über. Wird der Kredit nicht getilgt kann der Kreditgeber das Fahrzeug verwerten, um die Schuld zu tilgen.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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