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Eine Kfz-Finanzierung wird für die Anschaffung oder Reparatur eines Autos oder Motorrades genutzt. Aber auch die Umrüstung oder der Einbau und Erwerb von Kfz-Zubehör kann mit diesem zweckgebundenen Ratenkredit beglichen werden. Dabei können sowohl Neu- als auch Gebrauchtfahrzeuge mit diesem Autokredit finanziert werden.
Die Konditionen einer Kfz-Finanzierung sind häufig besonders attraktiv. Das Eigentum an dem Auto oder Motorrad geht häufig während der gesamten Laufzeit der Kfz- bzw Motorradfinanzierung auf den Kreditgeber über und erhöht somit die Sicherheiten für die Bank. Dazu muss der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung II) bei der Bank hinterlegt und von Ihnen eine Sicherungsübereignung unterzeichnet werden. In dieser werden die genauen Konditionen des Eigentumsübergangs geregelt. Nach vollständiger Tilgung der Finanzierungssumme wird der Kfz-Brief wieder an Sie übergeben und das Eigentum geht automatisch wieder auf Sie über. Tilgen Sie Ihre Autofinanzierung hingegen nicht wie vereinbart, kann der Kreditgeber das Fahrzeug verwerten.
Manchen Banken genügt als Nachweis für die Verwendung im Kfz-Bereich auch eine Kopie des Kaufbeleges, der Kfz-Brief muss hingegen nicht hinterlegt werden. Jedoch muss die Kopie in der Regel innerhalb einer Frist von zumeist vier Wochen der Bank vorgelegt werden. Ist dies nicht der Fall, steigen häufig die Zinsen für die Kfz-Finanzierung.
Die Konditionen einer Kfz-Finanzierung sind häufig besonders attraktiv. Das Eigentum an dem Auto oder Motorrad geht häufig während der gesamten Laufzeit der Kfz- bzw Motorradfinanzierung auf den Kreditgeber über und erhöht somit die Sicherheiten für die Bank. Dazu muss der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung II) bei der Bank hinterlegt und von Ihnen eine Sicherungsübereignung unterzeichnet werden. In dieser werden die genauen Konditionen des Eigentumsübergangs geregelt. Nach vollständiger Tilgung der Finanzierungssumme wird der Kfz-Brief wieder an Sie übergeben und das Eigentum geht automatisch wieder auf Sie über. Tilgen Sie Ihre Autofinanzierung hingegen nicht wie vereinbart, kann der Kreditgeber das Fahrzeug verwerten.
Manchen Banken genügt als Nachweis für die Verwendung im Kfz-Bereich auch eine Kopie des Kaufbeleges, der Kfz-Brief muss hingegen nicht hinterlegt werden. Jedoch muss die Kopie in der Regel innerhalb einer Frist von zumeist vier Wochen der Bank vorgelegt werden. Ist dies nicht der Fall, steigen häufig die Zinsen für die Kfz-Finanzierung.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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