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Kfz-Brief

Beim Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung II) oder auch Fahrzeugbrief handelt es sich um eine amtliche Urkunde. Anhand dieser wird ein Kraftfahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.

Um die meist günstigen Konditionen einer Kfz-Finanzierung zu erhalten, muss häufig der Kfz-Brief beim Kreditinstitut hinterlegt werden. Da das Eigentum durch diese Maßnahme und die Unterzeichnung einer Sicherungsübereignung auf die Bank übergeht, kann diese so das Ausfallrisiko reduzieren. Nachdem Sie die gesamte Schuld getilgt haben, erhalten Sie den Brief zurück und das Eigentum geht automatisch wieder auf Sie über. Sollten Sie allerdings während der Kreditlaufzeit in Zahlungsschwierigkeiten kommen und den Kredit nicht tilgen, kann die Bank das Fahrzeug verwerten. Aus dem Erlös des Verkaufs wird dann die Restschuld beglichen.

Jedoch muss der Kfz-Brief nicht bei jedem Kreditinstitut hinterlegt werden. Bei manchen Banken genügt auch eine Kopie des Kaufbeleges, um nachzuweisen, dass die Kreditsumme für den Kfz-Bereich verwendet wurde. Dies ist aufgrund der Zweckbindung des Autokredits notwendig. Wird der Beleg nicht innerhalb eine Frist von meist vier Wochen eingereicht, dann werden im Nachhinein höhere Zinsen für den Kredit berechnet.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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