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Bei einem Autokredit oder auch Fahrzeugkredit handelt es sich um einen zweckgebundenen Ratenkredit. Das bedeutet, dass dieser Kredit nur für den Kfz-Bereich verwendet werden kann. Dabei kann nicht nur die Anschaffung oder Reparatur eines Neu- oder Gebrauchtfahrzeug finanziert werden, sondern auch die Umrüstung oder die Anschaffung und der Einbau von Kfz-Zubehör.
Um an die günstigen Konditionen einer Autofinanzierung zu gelangen ist es oft notwendig den Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung II) bei der Bank zu hinterlegen, damit das Eigentum am Kraftfahrzeug auf das Kreditinstitut übergeht. Kommt es zu einem Zahlungsausfall, kann das Kreditinstitut das Fahrzeug verwerten, um die ausstehenden Verbindlichkeiten zu begleichen. Hierfür wird die Bank auch die Unterzeichnung einer Sicherungsübereignung von Ihnen fordern. In dieser wird der Eigentumsübergang des Kraftfahrzeuges an die Bank geregelt. Durch diese erhöhten Sicherheiten kommen auch die günstigen Konditionen für den Autokredit zustande.
Allerdings fordert nicht jedes Kreditinstitut eine Hinterlegung des Kfz-Briefes als Sicherheit. Bei manchen Banken muss lediglich eine Kopie des Kaufbeleges für das Fahrzeug vorgelegt werden, um nachzuweisen, dass der Kreditbetrag für eine Kfz-Finanzierung verwendet wurde.
Um an die günstigen Konditionen einer Autofinanzierung zu gelangen ist es oft notwendig den Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung II) bei der Bank zu hinterlegen, damit das Eigentum am Kraftfahrzeug auf das Kreditinstitut übergeht. Kommt es zu einem Zahlungsausfall, kann das Kreditinstitut das Fahrzeug verwerten, um die ausstehenden Verbindlichkeiten zu begleichen. Hierfür wird die Bank auch die Unterzeichnung einer Sicherungsübereignung von Ihnen fordern. In dieser wird der Eigentumsübergang des Kraftfahrzeuges an die Bank geregelt. Durch diese erhöhten Sicherheiten kommen auch die günstigen Konditionen für den Autokredit zustande.
Allerdings fordert nicht jedes Kreditinstitut eine Hinterlegung des Kfz-Briefes als Sicherheit. Bei manchen Banken muss lediglich eine Kopie des Kaufbeleges für das Fahrzeug vorgelegt werden, um nachzuweisen, dass der Kreditbetrag für eine Kfz-Finanzierung verwendet wurde.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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