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Um einen Autokredit zu erhalten, muss häufig der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung II) bei der Bank hinterlegt werden. Ist dies der Fall, dient das Fahrzeug selbst als Sicherheit für den Kreditgeber. Mit der Übergabe des Kfz-Briefes an die Bank geht das Eigentum an diesem auf den Kreditgeber über. In einer zusätzlichen Sicherungsübereignung werden die genauen Konditionen für die Übertragung des Eigentums auf die Bank geregelt. Die Übereignung muss vom Kreditnehmer unterzeichnet werden.
Wenn Sie die gesamte Kreditsumme beglichen haben, erhalten Sie den Kfz-Brief zurück und das Eigentum geht automatisch wieder auf Sie über. Sie bleiben jedoch auch während der Kreditlaufzeit im Besitz des Kraftfahrzeuges. Das bedeutet, dass Sie die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug behalten, während die Bank die rechtliche Herrschaft an dem Fahrzeug hat. Sollten Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, hat die Bank das Recht, das Auto oder Motorrad zu verwerten, um die ausstehende Kreditsumme zu begleichen.
Bei Banken, welche keine Hinterlegung des Fahrzeugbriefes als Sicherheit verlangen, muss zum Nachweis des Verwendungszwecks häufig eine Kopie des Kaufbeleges vorgelegt werden. Das ist darauf begründet, dass es sich bei einem Autokredit um einen zweckgebundenen Ratenkredit handelt und dieser aufgrund der erhöhten Sicherheit durch das Fahrzeug selbst zu besonders attraktiven Konditionen vergeben wird.
Wenn Sie die gesamte Kreditsumme beglichen haben, erhalten Sie den Kfz-Brief zurück und das Eigentum geht automatisch wieder auf Sie über. Sie bleiben jedoch auch während der Kreditlaufzeit im Besitz des Kraftfahrzeuges. Das bedeutet, dass Sie die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug behalten, während die Bank die rechtliche Herrschaft an dem Fahrzeug hat. Sollten Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, hat die Bank das Recht, das Auto oder Motorrad zu verwerten, um die ausstehende Kreditsumme zu begleichen.
Bei Banken, welche keine Hinterlegung des Fahrzeugbriefes als Sicherheit verlangen, muss zum Nachweis des Verwendungszwecks häufig eine Kopie des Kaufbeleges vorgelegt werden. Das ist darauf begründet, dass es sich bei einem Autokredit um einen zweckgebundenen Ratenkredit handelt und dieser aufgrund der erhöhten Sicherheit durch das Fahrzeug selbst zu besonders attraktiven Konditionen vergeben wird.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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