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Eigentum

Die Begriffe Eigentum und Besitz sind voneinander zu unterscheiden, denn nicht immer ist der Besitzer eines Gegenstandes auch der Eigentümer. Als Besitzer gilt, laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), wer die Verfügungsgewalt über eine Sache innehat. Die rechtliche Herrschaft über den Gegenstand hat hingegen nur der Eigentümer.

Wenn Sie eine Kfz-Finanzierung in Anspruch nehmen spielt die Unterscheidung in Besitz und Eigentum eine Rolle, da häufig das Eigentum am Kraftfahrzeug während der Kreditlaufzeit auf die Bank übergeht. Dies ist der Fall, wenn die Bank den Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung II) einfordert und diesen für Sie während der Kreditlaufzeit verwahrt. Durch die Übergabe des Briefes und die Unterzeichnung einer Sicherungsübereignung sichern sich die Kreditinstitute vor einen Zahlungsausfall ab. Die Bank gilt solange als Eigentümer des Kraftfahrzeuges bis Sie die Schuld vollständig beglichen haben. Anschließend geht das Eigentum automatisch wieder an Sie über und der Fahrzeugbrief wird an Sie zurückgegeben. Sie bleiben jedoch über die gesamte Laufzeit im Besitz des Fahrzeuges.

Sollten Sie jedoch in Zahlungsschwierigkeiten geraten und die Verbindlichkeiten nicht begleichen können, kann der Kreditgeber das Fahrzeug verwerten, um die ausstehende Schuld zu tilgen.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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