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14.02.2017 | 05:28 | nze

Zum Valentinstag 5 Finanztipps für Verliebte

Paar spart durch Umschuldung
Damit auch in Gelddingen alles rosa bleibt, sollten Paare sich ein paar Gedanken über ihre Finanzen machen.

Von Partner-Kreditkarte bis zum Darlehen zu zweit: Wer die Richtige oder den Richtigen gefunden hat, der geht unter Umständen auch in Geldangelegenheiten leichter durchs Leben – wenn er möglichen Streitpunkten aus dem Weg geht.

1. Die Haushaltskasse im Blick mit einem Gemeinschaftskonto

Der wöchentliche Einkauf im Getränkemarkt, die Wohnungsmiete oder die Hotelbuchung für den nächsten Urlaub: Wenn zwei sich für ein gemeinsames Leben entschieden haben, kann es vorteilhaft sein, auch bei den Finanzen gemeinsame Sache zu machen und die Haushaltskasse auf einem Gemeinschaftskonto zusammenzuführen. Beide überweisen regelmäßig einen Teil ihrer Einnahmen auf dieses Konto für gemeinsame Ausgaben, wenn sie nicht ohnehin nur noch ein Konto führen. Umständliches Hin- und Her-Überweisen entfällt und auf einen Blick ist sichtbar, wie viel Geld diesen Monat noch zur Verfügung steht und wer wie viel wofür ausgegeben hat. Die Regel ist das sogenannte Oder-Konto: Bei diesem Modell können beide Kontoinhaber jeweils einzeln zum Beispiel Überweisungen in Auftrag geben. Nur bestimmte Vorgänge wie die Kündigung des Kontos oder das Erteilen einer Vollmacht erfordern die Zustimmung beider Kontoinhaber.

Auf Wunsch erhalten bei einem Gemeinschaftskonto beide Inhaber eine Girocard und gegebenenfalls eine Kreditkarte. Bei einigen Banken ist die Partnerkarte kostenlos – im Girokonto-Vergleich von CHECK24 beispielsweise lassen sich die Anbieter unter anderem nach diesem Kriterium filtern.

Streitfaktor: Wenn der Umgang mit Geld in der Beziehung ein Streitthema ist und vermeintlich unnötige Ausgaben des Partners immer wieder zu Diskussionen führen, kann ein gemeinsam geführtes Oder-Konto sich zum Konfliktherd entwickeln. In dem Fall ist möglicherweise ein sogenanntes Und-Konto die sinnvolle Alternative. Bei diesem Modell ist für jede Transaktion die Zustimmung beider Inhaber nötig. Das verkompliziert allerdings den alltäglichen Zahlungsverkehr. Viele Banken bieten zudem keine Und-Konten an.

2. Günstigere Zinsen beim Kredit zu zweit

Die gemeinsame Wohnung ist bezogen, doch im Wohnzimmer fehlt noch eine gemütliche Eckcouch, in der Küche ein großer Esstisch für gemeinsame Kochabende mit befreundeten Pärchen: Wer mit dem Partner zusammen Anschaffungen plant, der sollte darüber nachdenken, den dafür nötigen Kredit ebenfalls gemeinsam aufzunehmen. Wenn zwei Kreditnehmer für die geliehene Summe haften, bedeutet das für die Bank eine höhere Sicherheit, den verliehenen Geldbetrag zurückzuerhalten. Vorausgesetzt natürlich, beide haben ein Einkommen und auch ansonsten eine tadellose Kreditwürdigkeit ohne negative Schufa-Einträge. Trifft all dies zu, erhalten zwei Kreditnehmer in vielen Fällen ein Darlehen zu günstigeren Zinsen als einer allein.

Streitfaktor: Die Bank überweist die Kreditsumme auf das Konto des ersten Kreditnehmers und zieht auch die monatlichen Raten per Lastschrift von ihm ein. Ob die Partner die Kreditschuld je zur Hälfte tilgen oder die Last ungleich verteilen, ist ihre Sache. Absprechen sollten sie untereinander auch, auf welchem Weg und wann der zweite Kreditnehmer dem ersten seinen Anteil an den Raten zukommen lässt – damit das Konto am Tag der Abbuchung auch ausreichend gedeckt ist und der Kontostand nicht ins Minus rutscht.

3. Entspannt einkaufen mit der Partner-Kreditkarte

Wollen beide Partner zum Bezahlen von Einkäufen oder zum Geldabheben im In- und Ausland eine Kreditkarte nutzen, müssen sie diese nicht getrennt beantragen. Viele Banken stellen auf Wunsch eine Partnerkarte aus. Diese bezieht sich auf dasselbe Konto wie die Erstkarte. Besitzt ein Partner schon eine Kreditkarte, kann er die Partnerkarte häufig noch im Nachhinein beantragen. Bei einigen Anbietern ist diese kostenlos, andere verlangen dafür eine Jahresgebühr. In jedem Fall gilt der Verfügungsrahmen für beide Karten – der Inhaber der Partnerkarte kann mit dieser ebenso bezahlen oder Geld abheben wie der Hauptkarteninhaber mit seiner Karte. Letzterer ist aber dafür verantwortlich, dass die Bank nach Ablauf eines Abrechnungszeitraums die aufgelaufene Summe einziehen kann.

Streitfaktor: Gerade im letztgenannten Punkt – beide können die Karte nutzen, nur einer ist letztlich für die Deckung verantwortlich – schlummert Konfliktpotenzial. Der Umgang mit einer Partner-Kreditkarte setzt Vertrauen voraus. Erweist sich das Modell als nicht praktikabel, kann der Inhaber der Hauptkarte die Partnerkarte wieder kündigen. Gehören die Kreditkarten der Partner zum gemeinsamen Girokonto, entfällt zwar nicht die mögliche Diskussion über Sinn oder Höhe einzelner Ausgaben, aber immerhin ist in dem Fall nicht nur einer für die Deckung des Kontos verantwortlich.

4. Mit Tagesgeld zusammen auf den Urlaub sparen

Wie ein Girokonto lässt sich auch ein Tages- oder Festgeldkonto von zwei Kontoinhabern eröffnen und führen. Damit kann ein Paar eine Geldsumme anlegen oder ansparen, auf die es Zinsen erhält. Tagesgeld bietet gleichzeitig den Vorteil, dass es kurzfristig verfügbar ist – zum Beispiel für eine nicht vorgesehene Autoreparatur oder einen spontanen Wochenendurlaub. Bei der Eröffnung geben die Kontoinhaber ein Referenzkonto an. Hierfür bietet sich, falls vorhanden, das gemeinsame Girokonto an. Auf ein Tagesgeldkonto lässt sich von dort mit einem Dauerauftrag regelmäßig eine gleichbleibende Summe aufs Tagesgeldkonto überweisen.

Ein Tipp für Verheiratete oder Menschen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft: Für die Zinsen auf einem Tages- oder Festgeldkonto führt die Bank automatisch die Abgeltungssteuer ans Finanzamt ab. Sie beträgt 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Vermeiden kann der Sparer diesen automatischen Abzug, indem er einen Freistellungsauftrag erteilt. Dann berücksichtigt die Bank den Steuerfreibetrag – dieser liegt für steuerlich gemeinsam veranlagte Eheleute oder Lebenspartner bei 1602 Euro. Ein gemeinsamer Freistellungsauftrag gilt laut Bundesfinanzministerium sowohl für Gemeinschaftskonten als auch für Konten, die nur einer der beiden Partner führt. Die Partner können einen beliebigen Anteil ihres gemeinsamen Freibetrags einem Tages- oder Festgeldkonto zuweisen – je nachdem, wie viele Zinserträge sie dort und auf anderen Konten oder Depots erwarten. Nur darf die Gesamtsumme aller Freistellungsaufträge 1602 Euro nicht überschreiten.

Streitfaktor: Da ein Tagesgeldkonto nicht für den gewöhnlichen Zahlungsverkehr nutzbar ist, ist das Risiko gering, dass einer von beiden einfach Geld abzweigt – dieses müsste er ja zuerst auf das gemeinsam festgelegte Referenzkonto übertragen. Wer dies tut, mindert allenfalls den gemeinsamen Zinsertrag.

5. Gemeinsam alt werden im eigenen Haus

Wer einen Partner gefunden hat, mit dem er den Rest seines Lebens verbringen möchte, der denkt vielleicht irgendwann über den Kauf einer gemeinsamen Wohnung oder eines Hauses nach. Wie bei einem gewöhnlichen Konsumentenkredit kann sich auch das gemeinsame Aufnehmen einer Baufinanzierung lohnen. Haben beide Partner ein Einkommen, steigt die Wahrscheinlichkeit, das gewünschte Darlehen zu erhalten. In der Regel gewährt die Bank dieses bei zwei Darlehensnehmern auch zu einem günstigeren Zinssatz.

Streitfaktor: Bei einer gemeinsamen Baufinanzierung stellt sich im Grunde dieselbe Frage wie bei einem gewöhnlichen Ratenkredit mit zwei Kreditnehmern: Ausgezahlt wird das Geld auf ein Konto, von dem auch die monatlichen Raten wieder eingezogen werden. Haben die Immobilienkäufer nicht ohnehin ein gemeinsames Konto, muss auch in diesem Fall der erste Kreditnehmer sich mit dem zweiten verständigen, dass dieser seinen Beitrag zur Rückzahlung rechtzeitig auf das angegebene Konto einzahlt oder überweist. Geht die Ehe oder Beziehung während der Laufzeit in die Brüche, muss die Finanzierung neu geregelt werden. Möglich ist es beispielsweise, mit Zustimmung der Bank einen Darlehensnehmer aus dem Finanzierungsvertrag zu entlassen. Dafür muss aber der verbleibende Darlehensnehmer in der Lage sein, die Finanzierung allein zu stemmen. Alternativ muss er einen neuen zweiten Darlehensnehmer heranziehen – oder er verkauft die Immobilie und zahlt das Darlehen vorzeitig zurück

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