13.04.2017 | 11:22 | nze
Bundeskartellamt hat keine Einwände Paydirekt darf Zahlungen von Smartphone zu Smartphone anbieten
Das Internet-Bezahlverfahren der deutschen Banken und Sparkassen kann künftig ebenso wie Konkurrent Paypal Zahlungen zwischen Nutzern ermöglichen. Nach dem Beschluss der Kartellwächter wird jetzt spekuliert, wann es losgeht.
Wer einem Freund Geld leihen oder bei ihm Schulden nach einem gemeinsamen Restaurantbesuch begleichen will, kann das womöglich bald bargeldlos von Handy zu Handy mit einer neuen Bezahlfunktion von Paydirekt tun. Zumindest hat das Bundeskartellamt am Donnerstag bekannt gegeben, dass es gegen eine solche Funktion keine Einwände habe. Nun bleibt nur noch die Frage, ab wann Paydirekt die sogenannten Peer-to-Peer-Zahlungen (kurz: P2P) ermöglichen wird.
Paydirekt – nie gehört. Wer und was ist das eigentlich?
Mit Paydirekt bieten die deutschen Banken und Sparkassen ein gemeinsames Internet-Bezahlverfahren an. Das Unternehmen wurde 2014 gegründet. Nach einer Pilotphase im Sommer 2015 schalteten immer mehr Banken das Bezahlsystem für ihre Kunden frei, seit gut einem Jahr können Kunden der Sparkassen damit Einkäufe in Onlineshops bezahlen.Bei Paydirekt registrieren sich Bankkunden über ihr Onlinebanking. Anschließend können sie mit Benutzernamen und Passwort in Internetläden bezahlen, die das Verfahren anbieten. Der Betrag wird direkt vom Girokonto des Käufers abgebucht, ohne dass Drittanbieter zwischengeschaltet sind. Paydirekt verspricht, dass der Bezahlvorgang über Rechner im Inland abgewickelt wird und Kundendaten nur in Deutschland gespeichert werden.
Warum muss das Bundeskartellamt eine neue Funktion von Paydirekt erlauben?
Die privaten Banken, Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken haben ihre Pläne für die neue Funktion im vergangenen November dem Kartellamt vorgelegt – vorsorglich. Ein Jahr zuvor war nämlich ein ähnliches Gemeinschaftsprojekt der Sparkassen und Genossenschaftsbanken an wettbewerbsrechtlichen Fragen gescheitert. Die Partner wollten unter dem Namen „Geldbote“ Zahlungen zwischen Handy-Nutzern möglich machen. Nachdem die Frage aufgekommen war, ob die beiden Bankenverbünde dadurch einen bevorzugten Zugang zu einem Großteil der Bankkunden erhielten, stoppten sie das Projekt. Stattdessen ergänzten beide ihre jeweiligen Apps um eigene Funktionen – die Sparkassen um „Kwitt“, die VR-Banken um „Geld senden und empfangen“.Dass das Kartellamt nichts gegen eine Funktion für Smartphone-Zahlungen von Paydirekt hat, liegt der offiziellen Begründung zufolge an dessen bisher schwacher Marktposition. Schließlich bieten die Institute hinter Paydirekt die gemeinsam entwickelte neue Funktion nicht in ihren eigenen Apps an. Kartellamts-Chef Andreas Mundt sagt dazu: „Die neue Kooperation bringt eine Verbesserung der Wettbewerbsverhältnisse auf dem Markt für Internet-Bezahlverfahren.“ Wettbewerber wie Paypal ermöglichen P2P-Zahlungen schon seit einiger Zeit.