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14.04.2017 | 11:00 | skl

Mehr Sicherheit Neue Regeln fürs Videoident-Verfahren

Videoident geht auch mit dem Smartphone - stabile Internetverbindung vorausgesetzt. Bild: GettyImages/johnkellerman
Künftig wird die Identität des Kunden genauer überprüft, umständlicher wird das Verfahren dadurch aber nicht.

Um Missbrauch zu erschweren, hat die Finanzaufsicht Bafin neue Regeln für das Videoident-Verfahren aufgestellt. Anbieter dieses Dienstes müssen einiges umstellen. Wer sich als Verbraucher per Videotelefonat ausweisen will, für den ändern sich nur wenige Punkte. 

Online einen Kredit abzuschließen, ein Bankkonto zu eröffnen oder eine Kreditkarte zu beantragen ist heute einfacher als je zuvor. Den Weg in die Postfiliale zur Identitätsprüfung können sich Verbraucher seit 2014 sparen: Mit dem Videoident-Verfahren lässt sich die eigene Identität seither auch vom heimischen Sofa aus per Videochat bestätigen. Nun hat die Finanzaufsicht Bafin in einem Rundschreiben die Vorgaben zur digitalen Identitätsprüfung verschärft. Denn im Gegensatz zu dem Umweg über die Post offenbarte das Videoident-Verfahren die eine oder andere Möglichkeit zum Missbrauch. Bisher war es denkbar, dass Krimielle ein Konto auf falschen Namen eröffnen, weil die Vorgaben zur Prüfung des Ausweises nicht alle Sicherheitsmerkmale berücksichtigten. Dem möchte die Bafin nun mit neuen Regeln einen Riegel vorschieben. Wie die Süddeutsche Zeitung erfahren hat, kam die Initiative dazu aus dem Bundesinnenministerium, dass auf diese Weise Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung über unter falschen Namen geführten Konten erschweren möchte.

Neue Regeln für mehr Sicherheit                              

Bei der Formulierung der neuen Vorgaben arbeitete die Bafin eng mit Banken und Anbietern von Videoident-Verfahren zusammen. Ab 15. Juni gelten die folgenden höheren Sicherheitskriterien bei der digitalen Identitätsprüfung:
  • Die Identifizierung darf nur noch durch speziell geschulte Mitarbeiter erfolgen. Sie müssen Kenntnis von gängigen Fälschungsmerkmalen und geldwäscherechtlichen Vorschriften erwerben.
  • Künftig werden nur noch Ausweisdokumente zur Identitätsprüfung zugelassen, die über optische Sicherheitsmerkmale wie holographische Bilder verfügen.
  • Die Mitarbeiter, welche die Identitätsprüfung durchführen, dürfen sich dazu nur in mit einer Zugangskontrolle ausgestatteten Räumen aufhalten, um Dritten den Zugang zu erschweren.
  • Die Verbindung, über welche die Prüfung vorgenommen wird, muss verschlüsselt sein.

Was ändert sich für den Verbraucher?

Für Verbraucher, die ab Mitte Juni online ein Konto eröffnen wollen oder einen Kredit beziehungsweise eine Kreditkarte beantragen, ändert sich nicht viel. Um die Echtheit des Ausweises überprüfen zu können, muss der Kunde diesen in verschiedenen Winkeln vor seine Webcam halten und teilweise abdecken. Nur so kann der Mitarbeiter des Videoident-Anbieters feststellen, ob der Ausweis nicht überklebt oder digital ins Bild eingefügt wurde. Zusätzlich muss künftig der Verbraucher samt seiner Ausweisdokumente über die Webcam fotografiert werden. Im Gespräch sollen die Mitarbeiter zudem überprüfen, ob die Angaben des Verbrauchers und der Zweck des Antrags übereinstimmen. Das soll Missbrauch durch Identitätsdiebstahl vorbeugen. Die Prüfung dauert deswegen nur unwesentlich länger.

Geschwindigkeit und Sicherheit schließen sich nicht aus

Durch die neuen Sicherheitskriterien werden nicht nur Banken und Anbieter von Videoident-Verfahren vor Missbrauch geschützt, sondern auch die Verbraucher. Gleichzeitig sind die neuen Sicherheitskriterien der vom Videoident gewohnten Geschwindigkeit nicht abträglich. Für Verbraucher werden ein Kredit- oder Kreditkartenantrag sowie eine Kontoeröffnung weiterhin bequem und schnell aus den eigenen vier Wänden möglich sein. Das Verfahren wird jetzt nur ein wenig sicherer. 

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