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06.02.2013 | 14:13 | sbi

FDP will Schutz vor Inflation im Grundgesetz verankern

Die Bücher des Grundgesetzes.
In einem Strategiepapier schlägt die FDP vor, den Schutz vor Inflation in das Grundgesetz aufzunehmen.

Die FDP will die Geldwertstabilität in der Verfassung festschreiben. Medien berichten über ein Strategiepapier der Liberalen, das sich auf den ehemaligen Bundeskanzler Ludwig Erhard beruft.  Erhard hatte sich dafür stark gemacht, die Währungsstabilität in das Grundgesetz zu integrieren. Auch die Schuldenbremse sei in der Verfassung verankert worden, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Rainer Brüderle.

In dem FDP-Papier heißt es, die Geldpolitik der Notenbanken würde die Gefahr einer Inflation erhöhen. Konkret beziehen sich die Autoren dabei auf zwei spezielle Punkte. Zum einen kritisieren sie die expansive Geldpolitik der US-amerikanischen Notenbank Fed und der Europäischen Zentralbank (EZB), die mittels finanzpolitischer Instrumente (Leitzinssenkung, Ankauf von Staatsanleihen) die Geldmenge erhöhen und die Wirtschaft ankurbeln wollen. Zum anderen zielen die Autoren auf den jüngsten Beschluss der japanischen Zentralbank ab, die ihre Inflationsziele über Bord geworfen und ein Anleihekaufprogramm im großen Stil gestartet hatte. Ein weiterer Hinweis auf eine bevorstehende Geldentwertung wären nach Ansicht der Liberalen zudem die jüngsten Forderungen nach Lohnerhöhungen von teils mehr als sechs Prozent.

Doch weder die CDU noch die Opposition nehmen den Vorstoß der Liberalen ernst. Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher der SPD, bezeichnete den Vorschlag laut Spiegel Online als Unsinn, Gerhard Schick von den Grünen sprach gar von „Wahlkampf-Geblubber“. Unionsfraktionsvize Michael Meister sagte, für die Stabilität des Geldwertes sei nicht das Grundgesetz sondern vielmehr das EZB-Statut ausschlaggebend. Darin verankert ist die Unabhängigkeit der Zentralbank mit dem Ziel, die Geldwertstabilität zu gewährleisten.

Im weitesten Sinne ist der Schutz vor Inflation zudem bereits in Artikel 88 der Verfassung festgeschrieben. Demnach ist die Deutsche Bundesbank für stabile Preise zuständig, ihre Aufgaben können jedoch an die EZB übergehen. Die FDP will nun zusätzlich auch die Politik in die Verantwortung nehmen. Dem erteilte Meister eine Absage: Die Schuldenbremse wurde beschlossen, da die Politik für die Finanzpolitik verantwortlich sei. Es sei dagegen nicht möglich, weitergehende Schutzregeln für die Gemeinschaftswährung wirksam im Grundgesetz zu verankern.

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