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10.01.2017 | 06:39 | fra

Nicht jeder erhält das Jedermannkonto Wann Verbrauchern das Basiskonto verwehrt bleibt

8 Typen von Girokonto-Nutzern
Ein Girokonto für Jedermann, das dennoch nicht jeder erhält: für einige Personen bleibt das Konto Sperrgebiet.

Ob obdachlos, asylsuchend oder finanziell schlechter gestellt: Seit der Einführung des Basiskontos haben auch sozial Schwächere einen gesetzlichen Anspruch auf ein Girokonto. Doch ganz für Jedermann ist das sogenannte Jedermannkonto nach wie vor nicht.

Seit letztem Jahr sind deutsche Banken dazu verpflichtet, Verbrauchern auch dann ein Girokonto einzurichten, wenn diese keinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik besitzen. Auch eine schlechte Bonität ist seither kein Ablehnungsgrund mehr. So will es das Gesetz. Mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie haben Verbraucher in Deutschland seit dem 19. Juni 2016 Anspruch auf ein Basiskonto – ein im Leistungsumfang eingeschränktes Girokonto, das etwa Geldeingänge und Überweisungen, nicht aber eine Kontoüberziehung zulässt. Das Basiskonto richtet sich vor allem an finanzschwache Personen, an Asylbewerber sowie Obdachlose – Menschen, die in der Vergangenheit sonst kein reguläres Konto erhielten. Doch das hat sich nicht ausnahmslos gebessert.

Für Flüchtlinge bleibt die Beantragung eines Kontos schwierig

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) hat ein gutes halbes Jahr nach der Einführung des Kontos eine vorläufige Bilanz gezogen, die zwar erste Erfolge erkennen lässt – vage ist von vielen Tausend Kontoeröffnungen die Rede –, aber auch eine andauernde Hürde aufzeigt.

So seien mehr als 200 Anträge von den Banken abgelehnt worden, berichtet die FAZ unter Berufung auf die Bundesfinanzaufsicht (Bafin). Sie ist für die abschließende Prüfung von Ablehnungen zuständig und hat immerhin einem Drittel der ursprünglich abgelehnten Personen am Ende doch noch zu einem Basiskonto verholfen. Damit bleiben aber noch immer Verbraucher übrig, die nicht nur aus Sicht der Banken, sondern auch aus Sicht der Bafin für ein Basiskonto nicht infrage kommen. Das sind laut FAZ-Bericht …

  • zum einen Personen, für die das Basiskonto gar nicht gedacht ist:  Dazu zählt etwa, wer bereits über ein Girokonto verfügt, aber beispielsweise wegen einer Pfändung auf ein Basiskonto ausweichen will.

  • zum anderen Personen, für die das Basiskonto sehr wohl gedacht ist, die jedoch ihre Identität wegen fehlender Papiere nicht belegen können – ein Ablehnungsgrund, der vor allem Flüchtlinge häufig betrifft.

Basiskonto steckt noch in den Kinderschuhen

Um Flüchtlingen die Einrichtung eines Kontos zu erleichtern, hatte die Bundesregierung zwar im Juli 2016 die gesetzlichen Vorgaben gelockert: Anders als im Geldwäschegesetz vorgeschrieben können sie ihre Identität auch mit anderen Dokumenten als einem Personalausweis oder Reisepass nachweisen – konkret über einen Ankunftsnachweis bei Asylsuchenden oder alternativ eine Bescheinigung über die Aussetzung einer Abschiebung. Allerdings ist nicht jedes dieser Dokumente laut den Verbraucherzentralen immer ohne Probleme zugänglich, was die Eröffnung eines Basiskontos weiterhin erschwert.

Doch nicht nur beim Antrags- bzw. Eröffnungsverfahren sehen die Verbraucherschützer Grund zur Nachbesserung, sondern auch bei den Kosten. So hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) im vergangenen Jahr gleich mehrere Banken abgemahnt, die für das Basiskonto höhere Gebühren verlangen als für ein vergleichbares Girokonto – ein Umstand, mit dem der eigentliche Sinn des Jedermannkontos unterwandert werde. Bislang haben allerdings nur wenige der abgemahnten Banken ihre Gebühren rund um das Jedermannkonto auf Drängen der Verbraucherschützer angepasst. Aber: Es gibt auch Positivbeispiele. Vor allem bei Direktbanken erhalten Bedürftige das Basiskonto ohne monatliche Grundgebühr.

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