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03.03.2017 | 12:01 | rkr

Umstrittene Gebühren Verbraucherschützer klagen gegen Wucher beim Basiskonto

Gebühren für das Basiskonto
Die Gebühren beim Basiskonto bleiben umstritten.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband zieht im Kampf gegen die hohen Gebühren beim Jedermann-Konto jetzt vor Gericht. Eine Lösung in der Gebührenfrage erhoffen sich die Verbraucherschützer allerdings noch von ganz anderer Seite.

Seit Juni 2016 haben Verbraucher in Deutschland grundsätzlich das Recht, ein eigenes Girokonto zu führen. Wer keine Möglichkeit hat, ein reguläres Girokonto zu eröffnen, für den gibt es das sogenannte Basiskonto, ein Girokonto auf Guthabenbasis. Einige Banken bieten dieses seither zwar an, verlangen dafür allerdings erhebliche Gebühren – ein Problem für Menschen, denen gerade aufgrund finanzieller Probleme der Zugang zum eigenen Konto bisher verwehrt blieb. Aus diesem Grund hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bereits im vergangenen Jahr sechs Kreditinstitute abgemahnt. Jetzt geht er noch einen Schritt weiter und klagt gegen drei der Banken, nämlich die Deutsche Bank, die Postbank und die Sparkasse Holstein.

„Basiskonten sollten vor allem Verbrauchern, die wenig Geld haben, den Zugang zu bargeldlosem Zahlungsverkehr ermöglichen“, sagte Christina Buchmüller, Referentin für Finanzen beim vzbv. Der Sinn und Zweck des Jedermann-Kontos würde unterlaufen, wenn das Basiskonto teurer als das reguläre Girokonto sei, so das Argument der Verbraucherschützer. Außerdem würden die drei betroffenen Banken die Gewohnheiten ihrer Nutzer nicht angemessen berücksichtigen. Diese müssten nämlich die gleichen Kontogebühren zahlen, auch wenn sie ihr Konto ausschließlich online führen. Das steht laut vzbv im Widerspruch zum Gesetz, welches die Angemessenheit möglicher Gebühren fordert. Das Entgelt sollte sich demnach untern anderem an den marktüblichen Preisen sowie am Verhalten der Nutzer orientieren.

Die BaFin könnte es richten

Die Verbraucherzentrale rechnet damit, dass das Gerichtsverfahren etliche Jahre dauern könnte. Verbrauchern, die auf ein Konto angewiesen seien, sei diese Wartezeit allerdings nicht zuzumuten. Entsprechend soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nun „verhindern, dass Verbrauchern durch die hohen Entgelte der Zugang zum Basiskonto verwehrt wird. Sie hat die nötigen Instrumente, um zeitnah und flächendeckend Verbesserungen für Verbraucher herbeizuführen“, sagte Dorothea  Mohn, Leiterin des Teams für den Finanzmarkt des vzbv. Sie fordert die BaFin auf, konkrete Leitlinien zur Angemessenheit der Entgelte zu erstellen. Verlassen können sich Verbraucher bis dahin zumindest auf die kostenlosen Basiskonten einiger Direktbanken.

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