03.03.2017 | 12:01 | rkr
Umstrittene Gebühren Verbraucherschützer klagen gegen Wucher beim Basiskonto
Der Verbraucherzentrale Bundesverband zieht im Kampf gegen die hohen Gebühren beim Jedermann-Konto jetzt vor Gericht. Eine Lösung in der Gebührenfrage erhoffen sich die Verbraucherschützer allerdings noch von ganz anderer Seite.
Seit Juni 2016 haben Verbraucher in Deutschland grundsätzlich das Recht, ein eigenes Girokonto zu führen. Wer keine Möglichkeit hat, ein reguläres Girokonto zu eröffnen, für den gibt es das sogenannte Basiskonto, ein Girokonto auf Guthabenbasis. Einige Banken bieten dieses seither zwar an, verlangen dafür allerdings erhebliche Gebühren – ein Problem für Menschen, denen gerade aufgrund finanzieller Probleme der Zugang zum eigenen Konto bisher verwehrt blieb. Aus diesem Grund hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bereits im vergangenen Jahr sechs Kreditinstitute abgemahnt. Jetzt geht er noch einen Schritt weiter und klagt gegen drei der Banken, nämlich die Deutsche Bank, die Postbank und die Sparkasse Holstein.
„Basiskonten sollten vor allem Verbrauchern, die wenig Geld haben, den Zugang zu bargeldlosem Zahlungsverkehr ermöglichen“, sagte Christina Buchmüller, Referentin für Finanzen beim vzbv. Der Sinn und Zweck des Jedermann-Kontos würde unterlaufen, wenn das Basiskonto teurer als das reguläre Girokonto sei, so das Argument der Verbraucherschützer. Außerdem würden die drei betroffenen Banken die Gewohnheiten ihrer Nutzer nicht angemessen berücksichtigen. Diese müssten nämlich die gleichen Kontogebühren zahlen, auch wenn sie ihr Konto ausschließlich online führen. Das steht laut vzbv im Widerspruch zum Gesetz, welches die Angemessenheit möglicher Gebühren fordert. Das Entgelt sollte sich demnach untern anderem an den marktüblichen Preisen sowie am Verhalten der Nutzer orientieren.