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25.10.2016 | 08:50 | fra

Trotz Kritik der Verbraucherschützer Basiskonto bleibt oft zu teuer

Kontoauszüge und Münzen
Gleiche Leistung, höhere Kosten: Für das Basiskonto berechnen einige Banken höhere Gebühren als für vergleichbare Girokonten.

Gut einen Monat ist es her, dass Verbraucherschützer sechs Banken wegen zu teurer Basiskonten abgemahnt haben. Doch nur zwei von ihnen haben bislang nachgebessert. Die übrigen sehen sich im Recht und liefern dafür die unterschiedlichsten Begründungen.

Es soll finanziell schlechter gestellten Menschen und solchen ohne festen Wohnsitz die Teilnahme am wirtschaftlichen Leben ermöglichen: das Basiskonto. Seit 19. Juni Pflichtprodukt einer jeden Bank, zeigt das Jedermann-Konto jedoch Schwachstellen.

Viele Geldhäuser verlangen für ihr Basiskonto höhere Gebühren als für vergleichbare Girokonten. Damit aber werde der eigentliche Sinn des Kontos für jedermann untergraben, urteilen Verbraucherschützer.

Aus diesem Grund hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) Mitte September sechs Banken aufgefordert, ihre Gebühren anzupassen – trotz Klageandrohung mit bislang mäßigem Erfolg.

Nur zwei Banken haben ihre Gebühren gesenkt

Der Forderung des VZBV sind bis dato nur zwei der sechs Geldhäuser nachgekommen. Das ist zum einen die Volksbank Karlsruhe, die die monatlichen Gebühren ihres Basiskontos noch im September von 7,50 auf 5,90 Euro gesenkt hat, und zum anderen die BBBank. Bei der überregionalen Genossenschaftsbank ist die Kontoführung beim Basiskonto inzwischen ebenso kostenlos wie beim regulären Gehaltskonto.

Damit bleiben vier Geldhäuser, die trotz der Vorwürfe an ihrer bisherigen Gebührenordnung festhalten – namentlich die Deutsche Bank, die Postbank, die Targobank und die Sparkasse Holstein. Das Handelsblatt hat bei ihnen nachgehakt und die Gründe für ihre Sturheit in Erfahrung gebracht.

Warum die Banken für das Basiskonto so viel verlangen

Deutsche Bank (Monatliche Grundgebühr für das Basiskonto: 8,99 Euro)

Das nach Bilanzsumme größte deutsche Geldhaus hält die Vorwürfe der Verbraucherschützer für unbegründet. Die Gebühren für das Guthabenkonto lägen „innerhalb der Bandbreite unserer sonstigen Kontoangebote im Privatkundengeschäft“, zitiert das Handelsblatt einen Sprecher der Deutschen Bank. Das mag zwar stimmen – mit knapp neun Euro ist das Basiskonto preislich zwischen dem „db BestKonto“ (9,99 Euro pro Monat) und dem „db PlusKonto“ (7,99 Euro pro Monat) angesiedelt. Allerdings spiegeln sich die hohen Kosten nicht im Leistungsumfang des Jedermann-Kontos wider. Der entspricht schlichtweg dem des Standardkontos – für das „db AktivKonto“ verlangt die Bank jedoch nur 4,99 Euro pro Monat.

Postbank (Monatliche Grundgebühr für das Basiskonto: 5,90 Euro)

Mit 5,90 Euro pro Monat verlangt die Postbank für das „Giro Basis“ exakt zwei Euro mehr, als sie ihren Kunden ab November für das Standardkonto „Giro plus“ in Rechnung stellt. Anders als die Verbraucherschützer hält die Postbank diesen Kostenunterschied für gerechtfertigt. Denn im Vergleich mit dem klassischen Girokonto sei ein Basiskonto mit einem höheren Aufwand verbunden – etwa durch die aufwendigere Prüfung von Legitimationsdokumenten bei der Kontoeröffnung oder durch die schlechtere Erreichbarkeit von obdachlosen Kontoinhabern. Darüber hinaus sei im Zahlungskontengesetz keine Regelung enthalten, der zufolge das Jedermann-Konto so günstig sein müsse wie das jeweils günstigste Girokonto einer Bank.

Targobank (Monatliche Grundgebühr für das Basiskonto: 8,95 Euro)

Neun Euro für ein Basiskonto – nach Ansicht der Targobank ist das ein fairer Preis für „ein transparentes Komplettangebot ohne versteckte Zusatzkosten“. Sie verlangt für das Jedermann-Konto dieselbe Grundgebühr wie für ihr Komfortkonto – allerdings mit einem wesentlichen Unterschied im Leistungsumfang. Während beim Komfortkonto der Targobank alle Buchungen inklusive sind, verlangt das Geldhaus beim Basiskonto ab der elften Buchung im Monat zusätzlich 0,55 Euro pro Posten.

Sparkasse Holstein (Monatliche Grundgebühr für das Basiskonto: 8,95 Euro)

Die Sparkasse Holstein führt ihre Kosten indes auf die vom Gesetzgeber verordneten Leistungen zurück. Demnach müssten Inhaber eines Basiskontos über alle Zugangswege auf ihr Konto zugreifen können – sprich online, am Schalter und am Selbstbedienungsterminal. Das entspreche dem Leistungsumfang des „Holstein Giro Komfort“, für das wie beim Basiskonto 8,95 Euro pro Monat anfallen und in dem beleghafte Überweisungen inbegriffen sind. Tatsächlich stimmt der Leistungsumfang des Basiskontos hier mit dem des Komfortkontos überein. Wer jedoch auf beleghafte Überweisungen verzichtet, kann beim regulären Konto auf ein günstigeres Modell wie das „Holstein Giro Plus“ (4,95 Euro pro Monat) oder das „Holstein Giro Online“ (2,95 Euro pro Monat) ausweichen. Für die Inhaber eines Basiskontos gilt das nicht.

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