Ihre persönliche Girokontoberatung
089 - 24 24 11 12
Mo. - Fr. 8 - 20 Uhr

22.08.2017 | 11:24 | rkr

Minuszinsen auf dem Girokonto Landgericht und Bankkunden entscheiden über Strafzinsen

Kontoführungsgebühr
Laut Verbraucherschützern sollten die Kosten für die Geldverwahrung in der Kontoführungsgebühr enthalten sein.

Die überwiegende Mehrheit der Bankkunden würde ihr Konto wechseln, wenn die Zinsen auf ihr Erspartes unter null sinken. Einige Banken haben trotzdem bereits zu diesem Mittel gegriffen. Den jüngsten Fall hat die Verbraucherzentrale Sachsen jetzt zum Anlass genommen, um gerichtlich gegen den Strafzins vorzugehen.

Negative Zinsen auf Sparkonten sind in Deutschland noch immer die Ausnahme. Allerdings haben zuletzt immer mehr Banken Minuszinsen eingeführt, zumindest für die wohlhabendsten ihrer Kunden. Zuletzt hatte die Volksbank Reutlingen einen entsprechenden Strafzins in ihrem Preisaushang angekündigt – unter anderem für alle Einlagen auf dem Girokonto. Ab dem ersten Euro hätten Kunden hier 0,50 Prozent im Jahr für die Verwahrung ihres Geldes bezahlen müssen. Zwar ist die Bank von ihren Negativzinsen wieder abgewichen, doch eine Unterlassungserklärung, wie von den Verbraucherschützern gefordert, wollte sie nicht abgeben. Mit ihr hätte sich das Institut verpflichtet, dauerhaft auf eine entsprechende Verzinsung zu ihren Gunsten zu verzichten.

Kontoführungsgebühr soll Strafzinsen ausschließen

Die negative Verzinsung auf dem Girokonto halten die Verbraucherschützer für unzulässig, da damit aus ihrer Sicht eine doppelte Bepreisung vorläge. Die Bank sei durch einen Girokontovertrag gesetzlich verpflichtet, Kundengelder zu verwalten. Entsprechend sollten Kunden davon ausgehen dürfen, dass in der Kontoführungsgebühr die Kosten für die Verwahrung ihrer Gelder bereits inbegriffen sind. Unklar sei aus Sicht der Verbraucherzentrale dazu, für welche Bankkunden die entsprechende Preisgestaltung hätte gelten sollen.

Die Klage vor dem Landgericht Tübingen bezieht sich damit zwar auf den speziellen Fall einer Bank, die zugleich Kontogebühren und Minuszinsen von ihren Kunden verlangen würde. Doch das Landgericht wird noch deutlich umfassender über Strafzinsen entscheiden. Bereits im Juli hatte nämlich die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vor dem Landgericht Klage gegen dieselbe Volksbank eingereicht. Diese richtete sich gegen mögliche Minuszinsen auf den Tages- und Festgeldkonten der Bank.

Am Ende könnte doch der Kunde entscheiden

Bei allen Erwartungen an eine Entscheidung vor Gericht gäbe es guten Grund, darauf zu hoffen, dass die Bankkunden selbst den Strafzins abwählen – mit der Verlegung ihrer Konten. So lässt sich jedenfalls die repräsentative Umfrage verstehen, die die Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentrale Sachsen bei Forsa in Auftrag gegebenen haben. Demnach würden rund sechs von zehn Befragten in Deutschland „sehr wahrscheinlich“ die Bank wechseln, würde ihr Kreditinstitut negative Zinsen einführen. Weitere 15 Prozent der Befragten hielten den Bankwechsel in diesem Fall für „eher wahrscheinlich“. Mit Minuszinsen würde eine Bank demnach riskieren, im Schnitt drei von vier ihrer Kunden zu verlieren.
 

Weitere Nachrichten über Girokonto