11.01.2017 | 14:09 | skl
Keine versteckten Kosten Kostenloses Girokonto muss wirklich kostenlos sein
Das Düsseldorfer Landgericht untersagt Etikettenschwindel bei kostenlosen Girokonten. Fallen Gebühren für zusätzliche Leistungen an, darf das Konto nicht als kostenlos beworben werden.
Ab wann ist ein kostenloses Girokonto kostenlos? Reicht es aus, dass der Kunde keine Kontoführungsgebühr zahlen muss, oder darf die Bank generell keinerlei Entgelte erheben, damit sie ein Konto als kostenlos bezeichnen darf? Diese Frage hat jetzt das Landgericht Düsseldorf beantwortet. Am Freitag untersagte es der Sparda-Bank West, ein Girokonto als kostenlos zu bewerben, bei dem für die Girocard ein jährliches Entgelt in Höhe von zehn Euro anfällt.
Damit folgt das Landgericht Düsseldorf einem Antrag der Wettbewerbszentrale, einer unabhängigen Selbstkontrollinstitution der deutschen Wirtschaft, welche die Werbung mit einem kostenlosen Girokonto in diesem Fall als irreführend bezeichnet hat. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.