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11.01.2017 | 14:09 | skl

Keine versteckten Kosten Kostenloses Girokonto muss wirklich kostenlos sein

Ein Richterhammer
Versteckte Kosten und undurchsichtige Gebühren könnten bei kostenlosen Girokonten bald der Vergangenheit angehören

Das Düsseldorfer Landgericht untersagt Etikettenschwindel bei kostenlosen Girokonten. Fallen Gebühren für zusätzliche Leistungen an, darf das Konto nicht als kostenlos beworben werden. 

Ab wann ist ein kostenloses Girokonto kostenlos? Reicht es aus, dass der Kunde keine Kontoführungsgebühr zahlen muss, oder darf die Bank generell keinerlei Entgelte erheben, damit sie ein Konto als kostenlos bezeichnen darf? Diese Frage hat jetzt das Landgericht Düsseldorf beantwortet. Am Freitag untersagte es der Sparda-Bank West, ein Girokonto als kostenlos zu bewerben, bei dem für die Girocard ein jährliches Entgelt in Höhe von zehn Euro anfällt.

Damit folgt das Landgericht Düsseldorf einem Antrag der Wettbewerbszentrale, einer unabhängigen Selbstkontrollinstitution der deutschen Wirtschaft, welche die Werbung mit einem kostenlosen Girokonto in diesem Fall als irreführend bezeichnet hat. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Urteil schützt Verbraucher

Für Kunden der Sparda-Bank West sind viele Leistungen des Girokontos kostenfrei. Sie bezahlen keine Kontoführungsgebühren, heben an über 3.000 Geldautomaten bundesweit kostenfrei Bargeld ab und nutzen auch das Online-Banking der Genossenschaftsbank gebührenfrei. Doch im April letzten Jahres führte die Bank ein jährliches Entgelt von zehn Euro für die Nutzung einer Girocard ein, bewarb das Konto aber weiterhin als kostenlos. Auch andere Genossenschaftsbanken aus dem Verband der Sparda-Banken verlangen von ihren Kunden mittlerweile eine Gebühr für die früher als EC-Karte bekannte Girocard, etwa die Sparda-Bank Hamburg oder die Sparda-Bank Berlin. Die Düsseldorfer Richter schoben der irreführenden Bezeichnung nun einen Riegel vor. Nach Auffassung der Richter stelle sich der Verbraucher unter einem „kostenlosen Girokonto“ ein Konto vor, bei dem er nicht für damit verbundene Leistungen zahlen muss. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und die Sparda-Bank West noch die Möglichkeit hat, in Berufung zu gehen, gab das Geldhaus noch keine Stellungnahme ab.

Kosten sollen transparenter werden

Das Urteil könnte sich auf die gesamte deutsche Bankenlandschaft auswirken. Viele Banken haben im letzten Jahr Gebühren fürs Girokonto oder für damit verbundene Serviceleistungen eingeführt. Peter Breun-Goerke, zuständig für den Bereich Finanzmarkt bei der Wettbewerbszentrale, erklärte in einer Pressemitteilung der Organisation: „Das Urteil hat für die gesamte Bankenbranche Bedeutung, weil es dem Versuch, Kosten zu verstecken oder durch die Hintertür einzuführen, eine klare Absage erteilt.“ Die Kunden müssten über entstehende Kosten transparent aufgeklärt werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht das ähnlich. Dieser fordert, dass der Gesetzgeber bei der anstehenden Umsetzung der zweiten EU-Zahlungsdienst-Richtlinie die Kosten bei Girokonten für Verbraucher transparenter macht. Zudem fordern die Verbraucherschützer eine Beschränkung von zulässigen Kontoentgelten und eine transparente Darstellung von Drittkosten. Bislang sind die Kosten, die bei Nutzung eines Girokontos anfallen, auf den Internetseiten einiger Kreditinstitute nur mühsam ausfindig zu machen.

Kostenlose Girokonten werden seltener

Wer ein neues Girokonto eröffnen will, sollte deshalb einen genauen Blick auf die anfallenden Gebühren werfen. Sind Überweisungen kostenlos? Wird eine Gebühr für Bargeldverfügungen erhoben? Was kosten Online-Banking und Girocard? Die Zahl der kostenlosen Girokonten am Markt wird kleiner, aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase ändern die Kreditinstitute ihre Kontomodelle oder führen Gebühren für damit verbundene Leistungen ein. Gerade bei Direktbanken, die kein kostspieliges Filialnetz unterhalten, finden Verbraucher noch kostenlose Girokonten.

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