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Die 13 dreistesten Bankgebühren

München, 19.04.2017 | 13:49 | lsc

Wenn es darum geht, ihre Kunden zur Kasse zu bitten, zeigen sich viele Kreditinstitute besonders einfallsreich. Wir haben die 13 dreistesten Bankgebühren zusammengefasst und zeigen Ihnen, wie Sie sich vor Abzocke schützen können.
 

dreiste Bankgebühren
Selbst für das Bezahlen mit der Girocard bitten manche Banken ihre Kunden zur Kasse.
Verstaubt und altbacken zu sein, mit diesem Image haben Banken oft zu kämpfen. Wenn es allerdings darum geht, sich neue Gebühren auszudenken, sprühen manche Institute nur so vor Kreativität und Einfallsreichtum. Egal, ob fürs Einzahlen am Schalter, fürs Bezahlen mit der Girocard oder fürs Klicken im Onlinebanking – es scheint keine Leistung mehr zu geben, die nicht zumindest eine Bank in Deutschland bereits mit einem Preisschild versehen hat.

Doch ist das überhaupt rechtens? Dürfen Banken die im Folgenden aufgelisteten Entgelte wirklich erheben? Die Antwort lautet – zumindest in den meisten Fällen – ja. „Grundsätzlich erlaubt die EU-Zahlungsdiensterichtlinie seit einigen Jahren, dass Banken für Zahlungsdienste einzelne Preise verlangen dürfen“, sagt Verbraucheranwalt Achim Tiffe dem Handelsblatt Online. Allerdings sieht die Richtlinie vor, dass die Gebühren für den Kunden klar ersichtlich sein müssen und es keine Doppelpreise geben darf. Doch gerade an Transparenz mangelt es bei einigen deutschen Banken sehr. So gibt es immer noch Institute, die ihr Preis- und Leistungsverzeichnis weder im Internet veröffentlichen noch ihre Preise in ihren Filialen aushängen. Bei der Sparkasse Pfullendorf-Messkirchen zum Beispiel ist das Preisverzeichnis erst im Login-Bereich einsehbar.

Aber auch die zahlreichen neuen und geänderten Kontomodelle vieler Banken haben den Gebührendschungel noch undurchsichtiger gemacht. „Durch Preise für immer mehr einzelne Dienstleistungen wird es für den Kunden schwieriger, die Gesamtgebühren im Blick zu behalten“, fasst Tiffe die gegenwärtige Situation zusammen und ist davon überzeugt, dass man sich über die Frage der Doppelbepreisung „sicher noch vor Gericht streiten wird“, weil „nicht immer klar sei, welche Dienstleistung eigentlich schon die monatliche Kontogebühr beinhaltet.“

Die folgenden 13 Bankgebühren könnten künftig ebenfalls zu Streitpunkten werden beziehungsweise haben bereits Gerichte beschäftigt. Aus Sicht der Bankkunden sollte ihnen jedenfalls sofort der Garaus gemacht werden.

Die dreistesten Bankgebühren

1) Bloß nicht die Papierüberweisung wählen
Die Gebühr für beleghafte Überweisungen ist quasi die Mutter aller während der Niedrigzinsphase im großen Stil neu eingeführten Entgelte. Denn viele Banken, die im letzten Jahr ehemals kostenlose Girokonten zu kostenpflichtigen machten, haben sich zuvor langsam mit Gebührenerhöhungen an das Thema herangetastet. Heute erscheint ein Entgelt für beleghafte Überweisungen nicht mehr skandalträchtig, doch als die Postbank im Februar 2015 als erstes Institut diese Gebühr ankündigte, war der mediale Aufschrei groß. Seit 1. April verrechnet sie Girokonto-Plus-Kunden 0,99 Cent, wenn diese Überweisungen per Papierbeleg oder Schecks einreichen. Das geht vor allem zu Lasten der älteren Kunden. Ihnen fällt es häufig schwer, ihre Bankgeschäfte im Internet zu erledigen. Doch das wäre kostenlos. Wer diese Alternative nicht nutzt, zahlt jährlich 35,64 Euro, wenn er dreimal pro Monat Papierüberweisungen für 0,99 Cent in Auftrag gibt.

Kosten für beleghafte Überweisungen fallen unter anderem auch bei diesen Instituten an:
Commerzbank: bis zu 1,50 Euro
Deutsche Bank: 1,50 Euro pro Stück (Aktivkonto), kostenlos (Bestkonto)

2) Zahlen fürs Bargeld-Einzahlen
Zwar heben Kontoinhaber eher Geld von ihrem Konto ab, als darauf einzuzahlen, doch eine Bank dafür bezahlen zu müssen, dass sie Geld entgegennimmt, mutet doch etwas seltsam an. Dennoch gibt es diese Gebühr. Die Comdirect beispielsweise erhebt ab der vierten Bareinzahlung im Jahr ein Entgelt von 1,90 Euro.

Ob es rechtlich in Ordnung ist, dass Kreditinstitute für Ein- und Auszahlungen kassieren, ist nicht eindeutig geklärt. Einem BGH-Urteil (Az. XI ZR 217/95) vom Mai 1996 zufolge müssen Banken ihren Kunden monatlich mindestens fünf kostenfreie Buchungen für das Ein- und Auszahlen von Bargeld einräumen. Allerdings hat sich die Rechtsgrundlage im Jahr 2009 mit der EU-Zahlungsdiensterichtlinie geändert, was zur Folge hatte, dass man sich derzeit in einer rechtlichen Grauzone befindet. Am 27. Januar 2015 hätte der Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 174/13) im Zuge eines Rechtsstreits Klarheit schaffen können, hat sich in seinem Urteil dann aber lediglich auf falsch gebuchte Barein- und -auszahlungen konzentriert und Gebühren für diese als unzulässig erklärt.

dreiste Bankgebühr: Entgelt für Bargeldabhebung am Automaten

Verbraucherschützer kritisieren die intransparente Kommunikation in puncto Gebühren fürs Geldabheben einiger Banken.

3) Entgelt für Auszahlungen am bankeigenen Geldautomaten
Dass Banken das Abheben an fremden Geldautomaten teuer bestrafen, ist vielen Kunden bekannt. Deshalb achten sie penibel darauf, nur bei bankeigenen Geldautomaten beziehungsweise jenen, die zum eigenen Geldautomatenverbund gehören, abzuheben. Doch viele Kunden der Sparkassen und VR-Banken können sich auf diese Art und Weise nicht mehr vor Kosten schützen. In einem Online-Artikel verweist die Stiftung Warentest darauf, dass einige Kunden dieser Geldhäuser nur noch zwei- bis fünfmal pro Monat kostenlos Geld abheben können. Andere müssten schon ab der ersten Abhebung am eigenen Geldautomaten einen Betrag zwischen 15 Cent und einem Euro bezahlen. Doch nicht nur Filialbanken erheben dieses unliebsame Entgelt, auch N26, ein bekanntes Start-up mit Banklizenz, zeigt sich nicht gerade kundenfreundlich, wenn es um Bargeldabhebungen geht: Innerhalb Deutschlands können Kunden, die dieses reine Smartphone-Konto nutzen, mit ihrer Mastercard nur drei- bis fünfmal pro Monat kostenlos Geld ziehen. Ist dieses Kontingent aufgebraucht, kostet jede weitere Abhebung in diesem Monat zwei Euro.

Während sich Bankkunden besonders über die Gebühren ärgern, stören sich die Verbraucherschützer hauptsächlich daran, dass einige Banken die Informationen über diese Kosten verstecken. So finden ihnen zufolge Kunden der Sparkasse Wittgenstein oder der Berliner Sparkasse diese Gebühren nicht im Preisaushang unter „Barauszahlungen an Geldautomaten an eigene Kunden“, sondern in einer Liste für einzelne Buchungsposten. Dass Abhebungen auch zu „Buchungen“ zählen, dürfte nicht jedem Kunden der Harzsparkasse bekannt sein. Bei der Raiffeisenbank Gotha fehlt es ebenfalls an klaren Begriffen. In der Auflistung der kostenpflichtigen Leistungen ist lediglich die Angabe „Ein- und Auszahlungen (fünf Freiposten im Monat) 0,50 Euro“ enthalten.

4) Kosten für den ungewollten Kontoauszug
Einmal im Monat müssen Geldhäuser ihre Kunden darüber informieren, welche Zahlungsvorgänge auf deren Girokonten stattfinden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und kann auf mehrere Arten passieren: Entweder der Kunde erhält seine Kontoauszüge elektronisch (zum Beispiel im Postfach seines Onlinebankings), er druckt sie am Kontoauszugsdrucker, holt sie am Schalter ab oder er beauftragt die Bank, ihm seine Kontoauszüge per Post zuzustellen. Während bei der ersten Möglichkeit dem Kunden meist keine Kosten entstehen, können das Ausdrucken am Automaten und das Abholen am Schalter kostenpflichtig sein. Auch bei der dritten Alternative stellen viele Banken zumindest den Postversand in Rechnung. Schickt das Kreditinstitut die Kontoauszüge allerdings unaufgefordert per Post an den Kunden, darf es dafür kein Entgelt verlangen. Das hat das Frankfurter Landgericht (2-25 O 260/10) im April 2011 entschieden. Es hat eine Klausel im Vertrag der Deutschen Bank für unzulässig erklärt, die besagt, dass Kunden 1,94 Euro für die postalische Zustellung der Kontoauszüge zahlen müssen, wenn sie diese nicht innerhalb von 30 Bankarbeitstagen am Kontoauszugsdrucker abrufen.

5) Irreführende Werbung: Bei Gratiskonten darf die Girocard nichts kosten
Bereits vom Landesgericht Düsseldorf entschieden – und zwar zugunsten der Verbraucher – ist, dass eine Sparda-Bank in Nordrhein-Westfalen nicht mit einem kostenlosen Girokonto werben darf, obwohl sie für die Girocard eine Gebühr von zehn Euro verlangt. In diesem Fall hat das Gericht „dem Versuch, Kosten zu verstecken oder durch die Hintertür einzuführen, eine klare Absage erteilt“, fasst die Wettbewerbszentrale Bad Homburg zusammen.

6) Bezahlen mit der Girocard: Wenn die Lastschrift zur Last wird
Dass Banken für die zum Konto gehörige Girocard eine Jahresgebühr verlangen, kommt immer mehr in Mode. Doch damit nicht genug. Einige Institute kassieren auch, wenn der Kunde mit der Girocard bezahlt. Ein Entgelt für Lastschriften macht das möglich. Dieses erhebt die Bank, wenn der Kunde bei einem Händler einkauft, der das Lastschriftverfahren nutzt. Auf diese Art kann jede Zahlung mit der Girocard ärgerlich für Bankkunden werden.

7) Teure Information über geplatzte Lastschrift
Banken sind dazu verpflichtet, ihre Kunden über nicht ausgeführte Lastschriften wegen nicht ausreichender Deckung zu informieren. Damit verfolgen sie jedoch hauptsächlich eigene Interessen. Kosten für dieses Informationsschreiben werden dennoch häufig auf den Kunden abgewälzt. Die Postbank informiert bei einem nicht ausgeführten Auftrag mit einem Zwischenkontoauszug, für den sie Porto berechnet. Die Commerzbank verrechnet 1,90 Euro, die Sparkasse Hamburg drei Euro.

dreiste Bankgebühr: Kosten für SMS-Versand bei mTAN

SMS-Versand: Nicht bei jeder Bank ist der Versand der mTAN kostenlos.

8) TAN-Gebühren – jede SMS kostet
Ein Paradebeispiel für eine dreiste Gebühr ist der kostenpflichtige SMS-Versand bei der Nutzung mobiler Transaktionsnummern (TAN). Denn wer mit einer TAN, die als Kurzmitteilung aufs Handy gesandt wird, seine Überweisungen freigeben will, muss nun mal eine SMS erhalten. Das Verschicken der SMS kostet die Bank jedoch Geld – nicht aber, wenn sie diese Kosten auf den Kunden abwälzt. Bei der Sparda Bank Hamburg sind immerhin fünf mobileTANs pro Monat kostenfrei, jede weitere kostet 20 Cent. Die Deutsche Bank verlangt 9 Cent pro TAN. Bei der Commerzbank muss der Kunde nur die Roamingkosten selbst tragen, wenn er sich im Ausland befindet.

Das Gute an dieser Gebühr ist, dass Verbraucher sie relativ leicht umgehen können, weil die meisten Banken nicht nur ein TAN-Verfahren anbieten. Bankkunden sollten sich demnach über die Auswahl gut informieren und sich für eine kostenlose Variante – so es sie gibt – entscheiden. Für den Fall, dass eine solche nicht angeboten wird, gibt es am Markt noch genügend andere Banken, die die SMS-Versandkosten für ihre Kunden übernehmen.

9) Kostenpflichtige Umsatzanzeige im Onlinebanking
Die Sparkasse Soest stellt Kunden, die das günstigste Kontomodell wählen, Einzeltransaktionen im Onlinebanking in Rechnung, dazu zählen zum Beispiel Umsatzabfragen. Wer sich demnach digital darüber informieren will, wie viel Geld er auf dem Konto hat, zahlt dafür. Ein Entgelt wird auch fällig, wenn sich der Kunde im Onlinebanking eine Übersicht seiner Daueraufträge anzeigen lässt. Das geht aus Informationen des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) hervor. Um welches Kontomodell es sich dabei genau handelt, teilt der DSGV nicht mit. Die Sparkasse Soest selbst stellt auf ihrer Homepage keinerlei Informationen zu diesem Kontomodell bereit, ebenso wenig wie ein Preis- und Leistungsverzeichnis. Doch immerhin: „Der Aufruf einer Sparkassen-Homepage verursacht selbstverständlich keine Kosten!“, versichert der DSGV.

10) Münzen zur Bank bringen – ein teurer Spaß
Münzen sind in Bankfilialen nicht gerne gesehen, denn sie müssen mithilfe teurer Maschinen gezählt und auf ihre Echtheit geprüft werden. Geldhäuser, die diese Kosten vermeiden beziehungsweise so gering wie möglich halten wollen, verfolgen daher die Taktik: Mach Münzeinzahlungen so unattraktiv wie möglich und spare dadurch Kosten. Besonders effizient umgesetzt hat das die Berliner Sparkasse. Hier müssen Kunden ihre Münzen, die sie abgeben wollen, in sogenannte Safebags füllen. Eine solche Sicherheitstasche kostet 7,50 Euro. Diese Dreistigkeit kann nur die Sparda-Bank Hannover überbieten, die die Annahme von Münzen seit Mitte Januar dieses Jahres konsequent verweigert. Das ist nur noch in den zwei größten Filialen in Bremen und in Hannover möglich.

11) Bis zu 13,75 Prozent Dispozins
Der Dispozins ist ebenfalls eine Gebühr, die manch einen in Rage versetzt − vor allem jetzt, wo Kreditzinsen historisch niedrig sind. Zum Vergleich: Einen Ratenkredit für 1.000 und 5.000 Euro erhielten Verbraucher über CHECK24 im vergangenen Jahr im Mittel für 2,65 Prozent eff. p.a. Die Dispozinsen betrugen im Gegensatz dazu im bundesweiten Durchschnitt 9,91 Prozent p.a. Einer umfassenden Untersuchung der Stiftung Warentest zufolge kassierte im letzten Jahr die Volks­bank Raiff­eisen­bank Oberbayern Südost mit einem Dispozins von 13,75 Prozent für die Kontoüberziehung in Deutschland am meisten. Dass Banken ihre Dispozinsen in der Niedrigzinsphase nicht senken, ist dreist. Schließlich finanzieren sie ihre Kredite bei der Europäischen Zentralbank derzeit zum Nullzins.

12) Hohe Kosten fürs Jedermann-Konto
Zu den dreistesten Entgelten unter den Bankgebühren zählen auch jene, die trotz Abmahnung durch den Verbraucherzentrale Bundesverband immer noch vier deutsche Banken für ihr Jedermann-Konto verlangen. Denn die Pflicht, dieses Konto anzubieten, wurde vom Gesetzgeber eingeführt, um finanzschwachen und obdachlosen Menschen eine Möglichkeit zu geben, am Finanzleben teilzuhaben. Bei den dafür vorgesehen Konten handelt es sich um Basiskonten ohne Überziehungsfunktion. Da die Deutsche Bank (8,99 Euro), die Postbank (5,90 Euro), die Targobank (8,95 Euro) und die Sparkasse Holstein (8,95 Euro) die von ihnen verlangten Kontoführungsgebühren jedoch nicht als zu hoch empfinden, haben die Verbraucherschützer Angang März dieses Jahres Klage erhoben.

13) Minuszinsen auf Tagesgeldkonten
Beim negativen Einlagezins auf Tagesgeldkonten, wie ihn die Sparkasse Köln-Bonn seit Kurzem von vermögenden Privatkunden verlangt, handelt es sich um eine Bankgebühr, die bis dato als No-Go galt. Denn der Negativzins hat eigentlich nur in einer verkehrten Welt seine Daseinsberechtigung. Statt Zinsen dafür zu bekommen, dass Kunden ihrer Bank ihr Geld anvertrauen, müssen sie nun dafür bezahlen. Minizinsen aufs Ersparte zu bekommen, ist die eine Sache, fürs Sparen zahlen zu müssen, eine andere.

So rechtfertigen Banken den Gebühren-Wucher

Die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank ist schuld – so lautete die Begründung in den allermeisten Fällen, egal welche Bankgebühr in den letzten Jahren erhöht wurde. Die lockere Geldpolitik sorge dafür, dass die Gewinne der Banken dahinschmelzen. Um gegenzusteuern, sähen sich die Kreditinstitute gezwungen, für Serviceleistungen, die sie lange Zeit kostenlos angeboten haben, nun Gebühren zu verlangen. Die Kreissparkasse Euskirchen verliere wegen der Niedrigzinsphase jährlich zwei bis drei Millionen Euro, sagte der Vorstandsvorsitzende Udo Becker dem Handelsblatt. Zudem rechnete er vor, dass eine einzelne Geldabhebung am Automaten die Sparkasse ungefähr 60 Cent kostet, ein Girokonto im Jahr circa 100 Euro an Kosten verursacht und eine Kontoneueröffnung etwa 200 Euro. Dass Banken Kosten zu tragen haben, ist klar, doch nicht alle wälzen sie auf ihre Kunden ab.

Setzen Sie sich zur Wehr – wechseln Sie zum Gratiskonto

Kunden, die keine Lust auf all diese Gebühren haben, können sich wehren. Wer Girokonten vergleicht, wird merken, dass vor allem Direktbanken sehr viele Leistungen immer noch vollkommen kostenfrei anbieten. Zwar werden auch diese Gratiskonten weniger, aber es gibt sie noch. Besonders einfach können Sie sich im CHECK24-Girokontovergleich darüber informieren, welche Banken Ihnen den Zugang zu Ihrem Geld noch unbegrenzt kostenlos ermöglichen.

Tipp: Besonders hilfreich beim Umzug des Girokontos ist der elektronische Kontowechselservice, den viele Institute kostenlos anbieten. Damit geht alles schnell und einfach vonstatten, weil die beiden am Wechsel beteiligten Banken zusammenarbeiten, für den Kunden dessen Zahlungspartner informieren und das Konto samt Daueraufträgen und Lastschriftabbuchungen umziehen. Für den Umzug des Kontos spricht auch, dass Sie sich damit bis zu 160 Euro sparen können, wie CHECK24-Berechnungen zeigen.

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